Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Dorfkern
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich folgender von der Gemeindeversammlung am 22. Juni 2022 beschlossenen Teilrevision statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung Dorfkern
Auflageakten: - Teilrevision Baugesetz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 - Änderungsplan Dorfkern
- Genereller Erschliessungsplan 1:500
Änderungen nach der
Mitwirkungsauflage: Nach der Mitwirkungsauflage wurden folgende Bestimmungen im BauG geändert:
Art. 13, Art. 20 Abs. 1 Ziff. 8, Art. 21 Abs. 4 Al. 4, Art. 21 Abs. 6 Al. 1. Überdies wurde
im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1'000 auf Parzelle 485 neu
ein geschütztes Naturobjekt festgesetzt.
Auflagefrist: 30 Tage (vom 26. August 2022 bis 25. September 2022)
Auflageort/Zeit: Die Auflageakten können auf der Website der Gemeinde (www.bonaduz.ch) oder
physisch während der üblichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus in Bonaduz
eingesehen werden.
Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der
Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen
seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich
Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2
KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für
Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme
ein.