Steuern

Allgemeines

Postadresse
Gemeinde Bonaduz
Steueramt
Hauptstrasse 25
7402 Bonaduz

Verantwortungsbereich

Das Steuerregister der Gemeinde Bonaduz umfasst knapp 2'300 Steuerpflichtige. Unsere Hauptaufgabe besteht in der Veranlagung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der direkten Bundessteuer von natürlichen Personen. Der Veranlagungsbereich umfasst die Unselbständigerwerbenden, die Rentner und die beschränkt Steuerpflichtigen.

Wichtig

Einreichen der Steuererklärung
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärung an die kantonale Steuerverwaltung eingereicht werden muss.

Adresse:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Wir bitten Sie, die Steuererklärung NICHT in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Infos zu den Steuern

Steuerarten und Tarife

  • Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Der Steuerfuss der Gemeinde Bonaduz betrug seit der Steuerperiode 2019 bis zur Steuerperiode 2021 86 % der einfachen Kantonssteuer
  • Ab Steuerperiode 2022 beträgt der Steuerfuss 84 %. Die Anpassung wurde an der Gemeindeversammlung vom 02.12.2021 genehmigt (Die Rechnungsstellung der Steuerperiode 2022 erfolgt im 2023).
  • Röm. Kath. Kirchensteuer 11 % der einfachen Kantonssteuer (bis 2021: 12%)
  • Evang. Kirchensteuer 12 % der einfachen Kantonssteuer
  • Kant. Evang. Kirchensteuer 3,5 % der einfachen Kantonssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer 100 % vom Kantonsbetrag. Veranlagung und Steuerbezug erfolgen zusammen mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer durch die Kantonale Steuerverwaltung
  • Handänderungssteuer 2,0 % vom Verkehrswert (Verkaufswert). Sie ist eine rein kommunale Steuer.
  • Liegenschaftssteuer 0,6 ‰ vom Steuerwert der Liegenschaft. (Wird über die ordentlichen Steuern erhoben)
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer bis 2020:  Kantonssteuer 10 %, Erbanfallsteuer Gemeinde Elterlicher Stamm 5 %, übrige Begünstigte 20 %
    Ab 2021 (Teilrevision Steuergesetz des Kantons Graubünden und Steuergesetz der Gemeinde Bonaduz): Erbanfallsteuer Kanton Elterlicher Stamm 5%, übrige Begünstigte 15%, Erbanfallsteuer Gemeinde wie bisher Elterlicher Stamm 5%, übrige Begünstigte 20%. Veranlagung und Inkasso erfolgt durch den Kanton.

Steuerberechnung online 

Steuerrechner Einkommens- und Vermögenssteuer

Quellensteuern

Die Erhebung der Quellensteuer erfolgt über den Kanton.

Die Abrechnungstermine sowie Quellensteuertarife finden Sie auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung:

Abrechnung Quellensteuer

Kontaktadresse:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Sektion Quellensteuer
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Tel. 081 257 34 91
e-mail: quellensteuer@stv.gr.ch

Inkasso/ Steuereinzug

Der Einzug der Steuern für Einkommen und Vermögen erfolgt jährlich. Anfang Jahr erhalten alle eine provisorische Steuerrechnung gemäss Angaben der letzten Steuererklärung oder aufgrund der Rechnung des Vorjahres. Provisorische Rechnungen sind nicht anfechtbar. Eine Einsprache oder ein Rekurs bewirken keinen Zahlungsaufschub. Zuwenig bezahlte Beträge werden nachgefordert und zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet. Provisorische Steuerbeträge unter CHF 300.00 werden nicht in Rechnung gestellt.

Gemeindesteuer

Hauptfakturierung: Ende Januar
Zahlbar: 1. Rate 31. Mai / 2. Rate 31. Juli
Mittlerer Verfall: 30. Juni

Kantonssteuer

Hauptfakturierung: Ende Januar
Zahlbar: 1. Rate 28. Februar / 2. Rate 30. April
Mittlerer Verfall: 31. März

Bundessteuer

Hauptfakturierung: Ende Januar
Zahlbar: 31. März

Auf Beträgen, die nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist eingehen, wird der gesetzlich vorgesehene Verzugszins berechnet.

Stundung / Ratenzahlungen

Können die Steuern nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, den offenen Betrag zu stunden oder in Raten zu begleichen.
Ein Zahlungsaufschub kann für eine bestimmte Dauer bewilligt werden. Nach Begleichung des gestundeten Betrages wird der gesetzlich vorgesehene Verzugszins separat in Rechnung gestellt.
Werden bewilligte Raten nicht fristgerecht entrichtet, wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig. Der gesetzlich vorgesehene Verzugszins wird nach Eingang der letzten Teilzahlung separat in Rechnung gestellt.

Ratenzahlungsgesuche können online eingereicht werden. Sehen Sie dazu das Formular «Gesuch Ratenzahlung Gemeinde».

Steuerberechnung

Einkommens- und Vermögenssteuern sowie Kapitalabfindung:
Auf der Internetseite der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden können die Steuern berechnet werden.

Steuerrechner

Steuergesetze

Steuergesetz Kanton

Steuergesetz bis 31. Dezember 2018 Gemeinde

Steuergesetz ab 1. Januar 2019 Gemeinde