Steuern 2019

Informationen Steuern 2019


Einreichefristen für die Steuererklärung 2019

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2019 folgende Einreichefristen gelten:

  • 31. März 2020
    für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
  • 30. September 2020
    für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden

EINREICHUNG DER STEUERERKLÄRUNGEN 2019

Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Bonaduz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.
Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2019 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

ELEKTRONISCHE EINREICHUNG DER STEUERERKLÄRUNG 2019

Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2019 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung.
Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2019 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung 2019 samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.
Weil die Steuererklärung 2019 immer noch unterschrieben werden muss und dazu eine kostengünstige Lösung in elektronischer Form noch fehlt, müssen Sie die Einreichequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen (sofern Sie diese nicht bereits elektronisch übermittelt haben; siehe oben) der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (Einreicheadresse siehe oben) senden.
Für die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung 2019 wird ein Passcode benötigt, welcher auf den Steuererklärungsdokumenten aufgedruckt ist.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2019 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.

FRISTVERLÄNGERUNGSGESUCHE FÜR STEUERERKLÄRUNGEN 2019

Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2019 sind daher wie folgt einzureichen:

  • Post:
    Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
    Verarbeitungszentrum 2/KO
    Steinbruchstrasse 18
    7000 Chur

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

  • vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer 515)
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

RATENZAHLUNG GEMEINDESTEUERN 2019

Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2019 müssen in schriftlicher Form gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie der Homepage der Gemeinde Bonaduz entnehmen.