Urnengemeinde
Allgemeines
Die Urnengemeinde ist neben der Gemeindeversammlung das oberste Organ der Gemeinde. In ihr üben die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner die ihnen zustehenden Rechte in Gemeindeangelegenheiten aus, welche der Urnenabstimmung unterliegen.
Nachfolgende Gemeindegeschäfte unterliegen gemäss Gemeindeverfassung vom 7. März 2005 der Urnenabstimmung:
Wahl
- des Gemeindepräsidenten
- der vier Mitglieder des Gemeindevorstands
- der drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
- des Schulratspräsidenten
- der vier Mitglieder des Schulrats
- von zwei Mitgliedern der Baukommission
Entscheid über
- Erlass und Änderung der Gemeindeverfassung
- Bewilligung von einmaligen neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 1'000'001.00 sowie von jährlich wiederkehrenden neuen Ausgaben und Aufwendungen ab CHF 100'001.00
- Verleihung von Wasserrechten und die Einräumung anderer Sondernutzungsrechte
Standort und Öffnungszeiten der Urne
Ort: | Gemeindehaus | |
Öffnungszeiten: |
Donnerstag |
15.00 - 17.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 08.30 - 09.00 Uhr |
Wie wird brieflich abgestimmt?
- Füllen Sie die Stimm-/Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im Stimmkuvert oder in einem privaten neutralen Kuvert.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem persönlichen Stimmausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie das Stimmkuvert oder das private neutrale Kuvert mit den Stimmzetteln und dem Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung in das Zustellkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben (oder in ein mit dem Vermerk "briefliche Stimmabgabe" versehenes privates Rücksendekuvert).
- Das Zustellkuvert ist anschliessend per Post an die Gemeindeverwaltung zu senden oder in den von der Gemeinde bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen.