Aktuelles
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 15. Januar 2021
Bauherrschaft
Kaltenbrunner Jürg und Rita, Hauptstrasse 33, 7402 Bonaduz vertreten durch
G. Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe vor der Westfassade, Parzelle Nr. 311, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 04. Februar 2021.
Beschwerdeauflage Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der vom Gemeindevorstand am 11. Januar 2021 beschlossenen Teilrevision des Arealplans Ginellas-Ruver-Caschners statt.
Gegenstand:
Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
Auflageakten:
- Teilrevidierte Arealplanvorschriften
- Vorprüfungsbericht vom 12. Juni 2019
- Planungs- und Mitwirkungsbericht (mit Anhang und Beilagen)
- Rechtskräftiger Arealplan vom 19. Juli 2010, bestehend aus
Arealplan 1:2’000
Arealplanvorschriften
Flächenzusammenstellung Etappierung der Überbaubarkeit
Auflagefrist:
30 Tage (vom 15.01.2021 bis 15.02.2021)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Bonaduz
Hauptstrasse 25
7402 Bonaduz
(während der üblichen Öffnungszeiten)
Tel. 081 660 33 33
Die Unterlagen sind ebenfalls hier aufgeschaltet.
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Stefan Herger zum Vizepräsidenten 2021 gewählt.
- Den Betrag für die Jugendförderung in den Vereinen für 2021 mit CHF 50.00 pro Bonaduzer Jugendlichen festgelegt.
- Die Daten der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe festgelegt, es sind dies der
- Sonntag, 12. Dezember und der Sonntag, 19. Dezember 2021
- dem Antrag der Bau- und Energiekommission den Förderfaktor für das Jahr 2021 auf 1.0 anzuheben zugestimmt.
- die Vergabe für die Beschaffung von zwei Motorspritzen bewilligt
- Den Erlass der Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners z.Hd. der Beschwerdeauflage (s. unten) verabschiedet.
Informationen Steuern 2020
Ratenzahlung Gemeindesteuern 2020
Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2020 müssen in schriftlicher Form gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie der Website der Gemeinde Bonaduz entnehmen.
Einreichung der Steuererklärungen 2020
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Bonaduz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.
Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2020 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2020
Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2020 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2020 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung 2020 samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.
Weil die Steuererklärung 2020 immer noch unterschrieben werden muss und dazu eine kostengünstige Lösung in elektronischer Form noch fehlt, müssen Sie die Einreichequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen (sofern Sie diese nicht bereits elektronisch übermittelt haben; siehe oben) der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (Einreicheadresse siehe oben) senden.
Für die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung 2020 wird ein Passcode benötigt, welcher auf den Steuererklärungsdokumenten aufgedruckt ist.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2020 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2020
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2020 sind daher wie folgt einzureichen:
- online:
www.stv.gr.ch
- E-Mail
fristgesuche@stv.gr.ch
- Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer 515)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt.
Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 8. Januar 2021
Bauherrschaft
Acla Nova Immobilien AG c/o Blaesi Immobilien AG, 7078 Lenzerheide vertreten durch
Architekturbüro Arch-Atelier, Voa Principala 66, 7078 Lenzerheide
Bauvorhaben
Innenumbau mit Fensterersatz am Mehrfamilienhaus, Parzelle 647, Via Salens 15, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 27. Januar 2021.
Verzugs- und Vergütungszins ab 1. Januar 2021
Gestützt auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz wird für das Kalenderjahr 2021 der Verzugs- und Vergütungszins analog dem Kanton Graubünden festgelegt:
4% Verzugszins
0% Vergütungszins
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. Dezember 2020
Bauherrschaft
Motalli Ariane, Vignel 5, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Anbau Velounterstand, Parz. 379, Vignel 5, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Fust Daniel und Manuela, Via Ruver 5, 7402 Bonaduz vertreten durch
Daniel Schmid Bauleitung Planung Beratung GmbH, Lürlibadstrasse 57, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Aussenschwimmbad, Pergola, PV-Anlage auf dem Flachdach des Wohngebäudes, Parzelle 2340, Via Ruver 5, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 25. Januar 2021.
Adventsbäume
Wir danken der Bevölkerung herzlich fürs wunderbare Schmücken der Adventsbäume und hoffen, dass Sie dabei eine schöne Zeit geniessen konnten.
Die Adventsbäume werden in der Zeit vom 27. – 29.12.2020 fotografiert. Die Fotos werden anfangs Januar auf der Homepage Bonaduz publiziert. Am 31.12.2020 werden die Adventsbäume wieder abgeräumt.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Festtage, alles Gute und bleiben Sie gesund.
Der Gemeindevorstand Bonaduz
Gemeindeverwaltung: Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten über die Feiertage:
Donnerstag, 24. Dezember 2020 |
Heilig Abend; geschlossen |
Freitag, 25. Dezember 2020 |
Weihnachtstag; geschlossen |
Montag, 28. Dezember 2020 |
geschlossen |
Dienstag 29. Dezember 2019 |
geschlossen |
Mittwoch, 30. Dezember 2020 |
geschlossen |
Donnerstag, 31. Dezember 2020 |
Silvester; geschlossen |
Freitag, 1. Januar 2021 |
Neujahrstag; geschlossen |
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen frohe Festtage.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 18. Dezember 2020
Bauherrschaft
Albisetti Annalis, Gassa Sableun 11, 7402 Bonaduz vertreten durch
ArchTEAM Baumanagement, Hauptstrasse 29, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Erweiterung Parkplatz, Parzelle Nr. 300, Gassa Sableun 11, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Weber Valerio und Pilar, Gürtelstrasse 78, 7000 Chur vertreten durch
Theus architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Neubau Einfamilienhaus, Parz. Nr. 2350, Via Carrera,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 18. Januar 2021.
Reservierte Tageskarten
Im Hinblick auf unsere Öffnungszeiten während Weihnachten/Neujahr bitten wir Sie, die reservierten Tageskarten bis am 22. Dezember 2020 abzuholen.
Der Gemeindevorstand hat am 14. Dezember 2020
- Die Arbeiten für die Ingenieurleistungen Sanierung Via Caschners bis und mit Phase 4.2 an die Firma ewp Chur vergeben
- Die Arbeiten für die Bauleitung Sanierung Schulstrasse bis und mit Phase 4.2 an die Firma ewp Chur vergeben
Der Gemeindevorstand dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Unterstützung und das Vertrauen und wünscht frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr. Bleiben Sie gesund!
Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Bonaduz (fakultatives Referendum)
Die Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2020 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz beschlossen. Das Gesetz ist im Wortlaut hier publiziert.
Gegen diesen Beschluss können 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation das Referendum ergreifen (Art. 28 Ziff. II lit. a, Art. 18 Gemeindeverfassung).
Gesetz für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (Inkrafttreten)
Die in der Ruinaulta vom 05. November 2020 publizierte Referendumsfrist gegen des «Gesetzes für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen» vom 22. Oktober 2020 ist am 05. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen. Der Gemeindevorstand hat daher gestützt auf Art. 8 Abs. 2 des besagten Gesetzes beschlossen, dieses auf den 01. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 ist ab dem 18. Dezember 2020 hier aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus für die Bevölkerung auf, gemäss Artikel 11 Abs 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Gemäss Artikel 11 Abs 3 sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2020
Im Januar 2021 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2020 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2019. Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2020 gegenüber der Steuerperiode 2019 stark verändert, kann beim Steueramt Bonaduz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2020 beantragt werden.
Für das Gesuch um Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2020 steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Bonaduz ein entsprechendes Formular zur Verfügung (Eingabe im Suchfeld: „Gesuch Korrektur Steuerfaktoren“).
Bei schriftlichen Gesuchen per e-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2020 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2020 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.
Schliessung der Turnhallen während der Weihnachtsferien
Infolge Sanierungs- und Reinigungsarbeiten bleiben die Turnhallen während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2020 bis und mit 5. Januar 2021 geschlossen.
Gesuche zur Benützung der Räumlichkeiten während Ferienzeiten werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Der Winter ist da!
Die einen freut die "weisse Pracht", andere ärgern sich über zu spät, zu wenig oder "falsch" geräumte Strassen.
Der Artikel 72 des Baugesetzes von Bonaduz regelt, dass die Gemeinde für die Offenhaltung der Strassen zuständig ist, "soweit es den öffentlichen Bedürfnisse entspricht". Im zweiten Absatz hat sie das Recht erhalten, Schnee auch auf privaten Grundstücken abzulagern, muss aber Vorsicht walten lassen und für verursachte Schäden aufkommen. Dasselbe gilt auch in Rhäzüns in analogen Regelungen. Bitte melden Sie deshalb entdeckte Beschädigungen umgehend an den Bereichsleiter Werk, damit er die Reparaturen im Frühling planen kann.
Der private Grundeigentümer ist seinerseits haftbar für Äste, die z.B. durch hohe Schneelast in den Luftraum der Strasse hängen und ein fremdes Fahrzeug beschädigen, ebenso für Schnee, welcher wieder auf die Strasse zurückgeworfen wurde.
Die Gemeinden haben den Winterdienst an die Gemeindebetriebe delegiert, welche diese Arbeiten nach den einschlägigen VSS-Richtlinien ausführt (Einsatzzeiten, Art der Räumung, Salz-Mengen und -verwendung etc.) und diese Arbeiten elektronisch protokolliert (Temperaturen, Einsatzzeiten, Fahrstrecken etc.).
Winterdienst ist ein harter Job! Dunkelheit, Sichtbehinderung durch Schnee auf Hindernisse, fordert eine lange und gesteigerte Konzentration (neben den normalen Fahrmanipulationen auch noch den Pflug oder die Schleuder zu bedienen) und wo unter solchen Bedingungen gearbeitet werden muss, können auch Fehler geschehen.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis gegenüber unseren Mitarbeitern und deren Auftrag, den sie strickte auszuführen haben, auch wenn sich dieser nicht immer mit den eigenen Vorlieben deckt.
Wir wünschen allen Einwohnern von Bonaduz und Rhäzüns einen schönen Winter und besinnliche Festtage!
Gemeindebetriebe Bonaduz Rhäzüns
Gemeindevorstand Bonaduz / Departementsverteilung ab 2021
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung die Departementsverteilung ab 2021 beschlossen:
Departement Sicherheit und Gesundheit |
Rico Caratsch |
Departement Bau und Verkehr |
Stefan Herger |
Departement Bildung, Kultur und Sport |
Marcel Bieler |
Departement Infrastruktur und Umwelt |
Tobias Marty |
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 4. Dezember 2020
Bauherrschaft
Perazzelli Luca und Katrin, Versamerstrasse 33, 7402 Bonaduz vertreten durch
energiebauen.ch AG, Ringstrasse 203, 7000 Chur
Bauvorhaben
Anbau als Wohnraumerweiterung an der Südfassade und unbeheizter Wintergarten an der Westfassade, Parzelle Nr. 2'488, Versamerstrasse 53, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. Januar 2021.
Vignettenplicht für mobile Heizungen im Freien
Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden (in Kraft seit 1. Januar 2011) sind mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2 -Ausstoss kompensiert wird. Eine Vignette bis 14 kW kostet Fr. 60.00 und ist bei der Gemeinde Bonaduz erhältlich. Die Vignette hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr (1. September bis 31. August). Die Vignettenpflicht besteht ab der ersten Inbetriebnahme in der entsprechenden Gültigkeitsperiode. Weitere Informationen unter www.aev.gr.ch / Merkblatt Mobile Heizungen im Freien.
Eidgenössische Abstimmung vom 29. November 2020 - Resultate Bonaduz
Fassadenbilder im Dorfkern
In den kommenden Wochen werden einmalig bei bewölktem Wetter photogrammetrische Aufnahmen der Strassenfassaden des Dorfkerns im Auftrag der Gemeinde durchgeführt.
Diese Arbeiten dienen als weitere Grundlage für die Revision der Nutzungsplanung.
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020 ist ab dem 20. November hier aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus für die Bevölkerung auf, gemäss Artikel 11 Abs 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden. Gemäss Artikel 11 Abs 3 sind Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Adventsbäume in den Quartieren
Während der Adventszeit dankt die Gemeinde der Bevölkerung mit Aufstellen von Adventsbäumen in den Quartieren, welche auch zusätzlich von der Bevölkerung geschmückt werden dürfen.
Die Bäume sind ab dem 9. Dezember 2020 abends bereit und freuen sich, wenn sie festlich geschmückt werden.
Eröffnung Adventsbaum
Auch in diesem Jahr wird der Adventsbaum auf dem Dorfplatz am Dienstag, 1. Dezember 2020 um 18.00 Uhr wieder in hellem Licht erscheinen und in die Adventszeit einstimmen.
Ein Ensemble der Musikgesellschaft Bonaduz wird für einen stimmigen musikalischen Rahmen sorgen.
Bitte halten Sie die Abstandsregeln ein. Leider können in diesem Jahr für diesen Anlass keine weiteren Aktivitäten organisiert werden.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr in der Turnhalle Furns
Traktanden:
- Orientierung Gemeindehaushalt und Finanzplan 2022 - 2026
- Budget und Investitionsrechnung 2021
- Festsetzung des Steuerfusses 2021
- Teilrevision Steuergesetz der Gemeinde Bonaduz (Anpassung an kantonales Recht)
- Varia
Die Botschaft mit der Einladung zu dieser Gemeindeversammlung und der Stimmrechtsausweis wurden in alle Haushalte verteilt. Die Botschaft kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Das Budget 2021 liegt im Eingangsbereich des Gemeindehauses zur Mitnahme auf. Hier ist das Budget 2021 ebenfalls aufgeschaltet. Für die Beratung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 liegt das Budget auch beim Eingang der Turnhalle auf.
Eidgenössische Abstimmung vom 29. November 2020
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 27. November 2020 14.00 – 16.00 Uhr
Sonntag, 29. November 2020 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen.
Rechnungsabschluss 2020
Im Hinblick auf den bevorstehenden Rechnungsabschluss ersuchen wir alle Behörden- und Kommissionsmitglieder, Privatpersonen und Firmen, Ihre Guthaben gegenüber der Gemeinde für das Jahr 2020 bis spätestens 4. Dezember 2020 in Rechnung zu stellen.
Wir danken allen, die auch in diesem Jahr wieder durch pünktliches Zahlen unsere Arbeit erleichtert und der Gemeinde dadurch Kosten und Umtriebe erspart haben.
Die Finanzverwaltung
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 13. November 2020
Bauherrschaft
Jörimann Beat und Corina, Scardanal 193, 7402 Bonaduz vertreten durch
Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Ostfassade, Parzelle Nr. 368, Versamerstrasse 60a, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Züger-Rais Josef und Susanne , Via Salens 30, 7402 Bonaduz vertreten durch
Brunner Haustechnik AG, Via Nova 45, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Ostfassade, Parzelle Nr. 629, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 3. Dezember 2020.
Teilrevision kantonales Energiegesetzes
Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes folgt der Stossrichtung der Energiestrategie 2050 von Bund und Kantonen. Die Überarbeitung berücksichtigt die wesentlichen Elemente der Mustervorschriften der Kantone aus dem Jahr 2014 (MuKEn 2014). Das teilrevidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Es gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen von bestehenden Gebäuden. Informationen und Formulare finden Sie beim Amt für Energie und Verkehr GR unter folgendem Link: www.energienachweis.gr.ch.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 6. November 2020
Bauherrschaft
Pally Fabian und Corina, Via Caschners 4, 7402 Bonaduz vertreten durch
Willi Haustechnik AG, Industriestrasse 19, 7000 Chur
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Westfassade, Parzelle Nr. 525, Via Caschners 4, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 26. November 2020.
Gesetz für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen (fakultatives Referendum)
Die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020 hat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums den Erlass des "Gesetzes für das Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen" beschlossen.
Das Gesetz ist im Wortlaut auf der Website der Gemeinde publiziert, Sie finden es hier.
Gegen diesen Beschluss können 150 Stimmberechtigte innert 30 Tagen seit der vorliegenden Publikation das Referendum ergreifen (Art. 28 Ziff. II lit. a, Art. 18 Gemeindeverfassung).
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 30. Oktober 2020
Bauherrschaft
Schlegel Patric und Tamara, Oberdorfstrasse 6, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Innere Umnutzungen mit Fensterersatz, Parzelle Nr. 520, Via Caschners 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Storz Letizia, Via alla Monda 7d, 6573 Magadino vertreten durch Theus architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Anbau Liftanlage, Parzelle Nr. 415, Via Ginellas 10, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 19. November 2020.
Kommunales Räumliches Leitbild verabschiedet
Liebe Bonaduzerinnen und Bonaduzer
Das Kommunale Räumliche Leitbild KRL wurde am 26. Oktober 2020 durch den Vorstand verabschiedet und am 22. Oktober 2020 an der Gemeindeversammlung vorgestellt.
Zahlreiche Bonaduzerinnen und Bonaduzer haben entweder in der Begleitgruppe, am runden Tisch oder im Rahmen der Mitwirkung ihre Anliegen für die künftige Entwicklung unserer Gemeinde eingebracht. Der Vorstand ist erfreut über das Resultat dieses intensiven Erarbeitungsprozesses. Mit diesem KRL ist nun die Grundlage gelegt für die weiteren Planungsprojekte.
Der Vorstand wird demnächst über den weiteren Verlauf der Ortsplanung informieren.
Sicher ist bereits heute, dass die Bevölkerung auch in den weiteren Schritten transparent informiert und beteiligt wird.
Wir danken allen, die sich in den vergangenen Monaten eingebracht haben. Das KRL kann unter www.krl-bonaduz.ch eingesehen oder heruntergeladen werden.
Tierhalterpflichten
Die Reklamationen betreffend Verrichten der Notdurft von Hunden an Hauswänden etc. haben in den letzten Tagen zugenommen. Wir bitten die Hundehalter dringend, sich an die Tierhalterplichten zu halten.
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Bonaduz (Art. 13, 16 und 17) haben Tierhalter eine Aufsichtspflicht.
Art. 17
Tierhaltung in der Öffentlichkeit
¹ Es ist untersagt, Tiere in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
² Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeindevorstand kann weitere Einschränkungen erlassen.
³ Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
4 Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Wir danken den Tierhaltern bestens.
Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision des Arealplans Ginellas-Ruver-Caschners vom 19. Juli 2010 statt.
Gegenstand:
Teilrevision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners
Auflageakten:
- Entwurf teilrevidierte Arealplanvorschriften
- Vorprüfungsbericht vom 12. Juni 2019
- Planungs- und Mitwirkungsbericht (mit Anhang und Beilagen)
- Rechtskräftiger Arealplan vom 19. Juli 2010, bestehend aus
- Arealplan 1:2’000
- Arealplanvorschriften
- Flächenzusammenstellung Etappierung der Überbaubarkeit
Auflagefrist:
30 Tage (vom 30. Oktober bis 30. November 2020)
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Bonaduz
Hauptstrasse 25
7402 Bonaduz
(während der üblichen Öffnungszeiten)
Tel. 081 660 33 33
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einreichen
Bei Fragen gibt Ihnen Herr Renzo Fachin, STW AG für Raumplanung von Montag bis Donnerstag unter Tel. 081 254 38 10 oder renzo.fachin@stw.swiss Auskunft.
Birnel-Aktion 2020/2021
Wir bieten Ihnen auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit, das beliebte Birnel zu kaufen.
Greifen Sie also zu und melden Sie sich bis 13. November 2020.
Wir nehmen Ihre Bestellungen gerne entgegen:
Rein natürliches (konventionelles) Birnel |
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Glas |
1 kg |
Fr. |
10.60 (Kartons à 12 Stück) |
Kessel |
5 kg |
Fr. |
46.00 |
Kessel |
12,5 kg |
Fr. |
105.00 |
|
|
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Zertifiziertes Birnel mit der Bio-Knospe |
|||
Kessel |
5 kg |
Fr. |
56.50 |
Kessel |
12,5 kg |
Fr. |
131.00 |
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Das Budget 2021 zu Handen der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 verabschiedet.
- Das KRL genehmigt.
- Die Unterlagen für die öffentliche Mitwirkungsauflage TR Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners genehmigt.
- Entschieden, die neu zu besetzende Stelle des Gemeindesteueramtes auszuschreiben.
Verkehrsregelung Belagseinbau Bonaduz – Zault
Am Freitag 30. Oktober 2020 wird vor dem Bahnübergang auf der Versamerstrasse in Bonaduz der Belag eingebaut.
Der Schwerverkehr wird über die Sculmserstrasse und Via Tuleu in Richtung Ilanz vor Ort geleitet. Die Personenwagen können durch die Baustelle geführt werden.
Tannenreisig
Tannenreisig für die Gräber steht ab Donnerstag, 28. Oktober 2020, auf dem Friedhof Bonaduz zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Deckreisig nur auf dem Friedhof verwendet werden darf.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden. Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich «auf die Grenze» und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist. Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox). Ab Mitte November finden wieder Kontrollen der Hecken statt.
Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 verabschiedet
- Entschieden, dass am 4. Dezember 2020 keine Eröffnungsfeier für das neue Schulhaus Furns stattfindet. Wenn es die Corona-Situation erlaubt, wird die Eröffnungsfeier auf einen späteren Zeitpunkt festgelegt
- Entschieden, dass die Schiessanlagen Nulez, im Zusammenhang mit dem Eidg. Schützenfest 2026, als Schiessort benutzt werden können
Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
Die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020 findet in der Turnhalle Ruver statt.
Das Schutzkonzept sieht vor, dass eine generelle Maskenpflicht besteht.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 16. Oktober 2020
Bauherrschaft
Caluori Riccardo, Bächliweg 2, 7402 Bonaduz vertreten durch
Ingenieurbüro A. Rizzi, Alti Luzeinerstrass 1, 7240 Küblis
Bauvorhaben
Erstellung Mistplatte/Güllenkasten, Parzellen Nr. 1'068 und 1'069, Ginellas, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 5. November. 2020.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 9. Oktober 2020
Bauherrschaft
Hofmann Fritz, Dorfstrasse 8, 7402 Bonaduz vertreten durch Koller Karl, Montalinweg 5, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Kapelle, Parzelle Nr. 1'860, Sigl Ault, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 29. Oktober. 2020.
Polizeiübung grosser Kohlplatz
Am Freitag, 2. Oktober 2020, findet von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem grossen Kohlplatz in Bonaduz eine Polizeiübung mit Hubschraubereinsatz statt.
Während dieser Zeit ist mit Fluglärm zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Schliessung der Turnhallen während der Herbstferien
Während der Herbstferien bleiben die Turnhallen infolge Reinigungs- und Sanierungsarbeiten ab Samstag, 10. Oktober 2020 bis und mit Sonntag, 25. Oktober 2020 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Aus der Sitzung des Gemeindevorstandes
Es wurde entschieden, dass sich die Politische Gemeinde an der Kunst am Bau des neuen Zentrums Bongert II der Bürgergemeinde beteiligt.
Der Gemeindevorstand gratuliert allen gewählten Behördenmitglieder herzlich und wünscht ihnen Erfolg und Freude in dieser öffentlichen Aufgabe.
Die Wahlergebnisse finden Sie hier.
Einladung zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 22. Oktober 2020, 20.00 Uhr in der Turnhalle Ruver.
Traktanden:
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Strassensanierungen
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung IT-Erschliessung Schulgebäude
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Gebäudeschliesssystem
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Rollsportanlage
- Antrag Einlage in Vorfinanzierung des Eigenkapitals / Bildung Vorfinanzierung Erweiterung Blockhaus
- Jahresrechnung 2019
7.1 Ausführungen zur Jahresrechnung
7.2 Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
7.3 Genehmigung
- Erfolgsrechnung
- Investitionsrechnung
- Bilanz
- Verabschiedung Gesetz für das Befahren der Waldstrassen
- Orientierungen
- Varia
Die Botschaft mit der Einladung zu dieser Gemeindeversammlung und der Stimmrechtsausweis werden in alle Haushalte verteilt. Die Botschaft kann zusätzlich hier eingesehen werden.
Aus Gründen der Kosteneinsparung, des Umweltschutzgedankens und der heutigen vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten wird die Jahresrechnung nicht an die Haushaltungen verteilt.
Die Unterlagen liegen an folgenden Orten zur Mitnahme auf:
- im Eingangsbereich des Gemeindehauses
- bei der Graubündner Kantonalbank
Hier ist die Jahresrechnung ebenfalls aufgeschaltet.
Resultate Kommunale Wahlen
Finden Sie hier die Resultate der kommunalen Wahlen vom 27. September 2020:
Resultat Geschäftsprüfungskommission
Wir gratulieren den Gewählten und wünschen Ihnen für die bevorstehende Amtszeit viel Freude und Erfolg.
Resultate Bonaduz: Eidgenössische Abstimmungen
Finden Sie hier die Resultate von Bonaduz über die eidgenössischen Abstimmungen vom 27. September 2020:
Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"
Änderungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 25. September 2020
Bauherrschaft
Menn Andrea und Pia, Sculmserstrasse 13, 7402 Bonaduz, vertreten durch Hassler Energia Alternativa AG, Resgia 13, 7432 Zillis
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft-/Wasserwärmepumpe vor der Nordwestfassade, Parzelle Nr. 782, Sculmserstrasse 13, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 15. Oktober. 2020.
Verkehrskonzept
Der Gemeindevorstand dankt den ca. 130 Teilnehmenden, welche an der Informationssitzung vom Verkehrskonzept teilgenommen haben, für die wertvollen Diskussionen und Inputs.
Covid-19; Hygiene- und Abstandsregeln sowie Schutzkonzepte weiterhin beachten
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat sich am 16. September 2020 zu einem Lagerapport getroffen und die aktuellen Entwicklungen rund um die Covid-19 Situation besprochen. Unter anderem wurde dabei festgestellt, dass im Umgang mit der Verbreitung des Corona-Virus allgemein eine gewisse Nachlässigkeit Einzug gehalten hat. Der GFS Regio ruft deshalb auch den Vereinen und Institutionen die Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Einhaltung der Schutzkonzepte in Erinnerung.
Der GFS Regio dankt Ihnen für die Unterstützung.
Aus dem Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
Die Bewilligungsgebühr für Bauvorhaben an bestehenden Bauten, welche den Einbau erneuerbarer Energien zum Gegenstand haben, wird erlassen. Gemäss Art. 68, Abs.9, Erschliessungsgesetz der Gemeinde Bonaduz
Zügeltermin 1. Oktober
Im Hinblick auf den 1. Oktober, welcher als weitverbreiteter Zügeltermin gilt, möchten wir Sie auf folgenden Gesetzesartikel hinweisen:
Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG); Art. 13
An- und Abmeldepflicht
1 Wer in eine Gemeinde zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden.
2 Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug beziehungsweise Wohnungswechsel innerhalb desselben Gebäudes.
3 Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt aufgibt, hat sich bei der betreffenden Gemeinde im Voraus abzumelden.
4 Wer die Niederlassung verlegt oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen allen Aufenthaltsgemeinden zu melden.
5 Wer in einer Gemeinde Aufenthalt begründet oder aufgibt, hat dies innert 14 Tagen der Niederlassungsgemeinde zu melden.
KRL Bonaduz auf Zielgeraden
Am 15. September 2020 hat der Gemeindevorstand den Stand des KRL Bonaduz und den Mitwirkungsbericht der rund 30-köpfigen Begleitgruppe vorgestellt.
Er wird nun über die Rückmeldungen der Begleitgruppe beraten.
Voraussichtlich im Oktober wird er definitiv über das KRL beschliessen und anschliessend die Bevölkerung informieren.
Mehr zum kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) finden Sie hier.
Vorbereitung Gesamtverkehrskonzept
Der Gemeindevorstand Bonaduz hat im Jahr 2019 den Auftrag zur Erarbeitung eines kommunalen Gesamtverkehrskonzepts erteilt. Hintergrund des Auftrages war, eine koordinierte und abgestimmte Siedlungs– und Verkehrsentwicklung für die Gemeinde Bonaduz zu erhalten.
Auf Basis einer umfangreichen Verkehrsmesskampagne im Frühjahr 2019 wurde eine fundierte Analyse durchgeführt und mögliche verkehrliche Massnahmen entworfen. Das Gesamtverkehrskonzept steht in engem Zusammenhang mit dem kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) und wurde laufend mit diesen Zwischenergebnissen abgestimmt. Die Ziele und Leitüberlegungen des KRL zum Thema Verkehr werden im Gesamtverkehrskonzept überprüft und verfeinert. Damit wird eine optimale Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr sichergestellt.
Das Gesamtverkehrskonzept besteht aus einer Analyse, der Strategie und einem Massnahmenkatalog. Dabei setzt sich das Gesamtverkehrskonzept mit den verschiedenen Verkehrsträgern (dem öffentlichen Verkehr, Fuss– und Veloverkehr, motorisierten Individualverkehr) auseinander. Für jeden einzelnen Verkehrsträger werden in der Analyse die Schwachstellen dargelegt. Als Hauptschwachpunkt werden die Hauptstrasse inkl. Dorfplatz, die Versamerstrasse sowie der Knoten Hauptstrasse/Versamerstrasse definiert. Diese Strassen werden vom motorisierten Individualverkehr stark dominiert. Sowohl Verkehrssicherheit als auch Aufenthaltsqualität sind in diesen Bereichen gewichtige Themen. In den Quartieren wurden unter anderem die Themenbereiche Schleichverkehr, Bahnübergänge, Verkehrssicherheit und Langsamverkehrsrouten überprüft. Die Strategie legt als Ziel fest, ein attraktives und siedlungsverträgliches Ortszentrum mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dies soll mit der Umgestaltung der Haupt– und Versamerstrasse, der Aufwertung des Dorf– und Bahnhofplatzes sowie durch die Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Knoten Hauptstrasse/Via Crusch erfolgen. Mit einer geeigneten Verkehrslenkung soll verhindert werden, dass untergeordnete Strassen mit engen Platzverhältnissen zusätzlich durch den motorisierten Individualverkehr belastet werden.
Klarstellung zu den Wahlunterlagen vom 27. September 2020
Geschätzte Bonaduzerinnen und Bonaduzer
Entgegen der Falschmeldung der Gruppe Futuro, dass mit den Abstimmungsunterlagen auch kantonale Vorlagen dabei sein müssten und somit bei der Zustellung vergessen wurden, teilt der Gemeindevorstand Bonaduz verbindlich mit, dass es am 27. September 2020 keine kantonalen Abstimmungen gibt.
Haben Sie Fragen zu den Wahl- und Abstimmungsunterlagen für den 27. September 2020 bitten wir Sie direkt mit der Gemeinde Bonaduz Kontakt auf zu nehmen. Gerne können wir Ihnen kompetent weiterhelfen.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 11. September 2020
Bauherrschaft
Jürg Vonmoos, Via della Camilluccia 35, - I-000135 Rom, vertreten durch THEUS architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Teilverglasung der Terrasse am östlichen Sitzplatz im Erdgeschoss, Parzelle Nr. 2347, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 1. Oktober. 2020.
Tierhalterpflichten
Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Bonaduz (Art. 13, 16 und 17) haben Tierhalter eine Aufsichtspflicht.
Art. 17
Tierhaltung in der Öffentlichkeit
1 Es ist untersagt, Tiere in öffentliche Gebäude mitzunehmen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Führ- und Assistenzhunde. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
2 Innerhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde an der Leine zu führen. Der Gemeindevorstand kann weitere Einschränkungen erlassen.
3 Ausserhalb des überbauten Dorfgebietes sind Hunde jederzeit unter Kontrolle zu halten und dürfen nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden. Der Gemeindevorstand kann Ausnahmen bewilligen sowie weitere Verbote erlassen.
4 Sämtliche Haltende und Führende von Tieren haben dafür zu sorgen, dass der Kot bzw. die Verunreinigung ihrer Tiere auf öffentlichem und privatem Grund Dritter unverzüglich beseitigt wird.
Wir danken den Tierhaltern bestens.
Eidgenössische Abstimmung und kommunale Wahlen vom 27. September 2020
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Freitag, 25. September 2020 | 14.00 – 16.00 Uhr |
Sonntag, 27. September 2020 | 08.30 – 09.00 Uhr |
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen.
Sonderabfallsammlung Ratiras
Am 17. September 2020 von 8.30 - 10.30 Uhr findet die Sonderabfallsammlung im Werkhof Ratiras statt.
Finden Sie hier die Informationen dazu.
Publikationen aus der Sitzung des Gemeindevorstandes vom 31. August 2020
- Das zu erstellende Betriebs- und Gestaltungskonzept BGK wurde an die Firma Tuffli & Partner AG Chur vergeben. Auftragssumme ist CHF 32'612.90. Das BGK wird in das Agglo-4-Programm des Bundes eingegeben.
- Genehmigung der Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2020
- Kenntnisnahme Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019
- Genehmigung Jahresrechnung 2019
2.1 Ausführungen zur Jahresrechnung
2.2 Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK)
2.3 Genehmigung Vorfinanzierung Strassensanierungen
2.4 Genehmigung Vorfinanzierung IT-Erschliessung Schulgebäude
2.5 Genehmigung Vorfinanzierung Gebäudeschliesssystem
2.6 Genehmigung Vorfinanzierung Rollsportanlage
2.7 Genehmigung Vorfinanzierung Erweiterung Blockhaus
2.8 Genehmigung
- Erfolgsrechnung
- Investitionsrechnung
- Bilanz
- Gesetz für das Befahren von Waldstrassen
- Orientierungen
- KRL – Stand Prozess und weiteres Vorgehen
- weiteres Vorgehen mit den verschiedenen Planungsprojekten
- Wahlen neue Mitarbeitende
- Varia
- Genehmigung der Durchführung des Openair's Openwhere im August 2021. Selbstverständlich in Abhängigkeit der dannzumal geltenden Corona-Massnahmen.
- Das OK Bezirksgesangsfest hat mitgeteilt, dass das Bezirksgesangsfest 2021 leider definitiv abgesagt werden muss.
KRL Bonaduz
Vom 4. Juli bis zum 16. August hatten Bonaduzerinnen und Bonaduzer die Möglichkeit, sich zum KRL-Entwurf zu äussern. Insgesamt war die Beteiligung mit rund 100 Personen oder Organisationen, die mitgewirkt haben, vergleichsweise hoch. Hier kann der Bericht mit den gesammelten Rückmeldungen, die über die E-Mitwirkungsplattform, per Post oder E-Mail eingegangen sind, heruntergeladen werden.
Der Vorstand hat an seiner Sitzung vom 31. August die Eingaben behandelt. Am 15. September wird er die rund 30-köpfige Begleitgruppe KRL erneut konsultieren und anschliessend das KRL fertigstellen und im Oktober verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der kommentierte Mitwirkungsbericht veröffentlicht.
Neuer Kantonsgerichtspräsident Remo Cavegn
Gestern wurde unser Remo Cavegn mit einem glanzvollen Resultat zum neuen Kantonsgerichtspräsidenten gewählt. Der Gemeindevorstand gratuliert Dir Remo Cavegn, auch im Namen der Bevölkerung, ganz herzlich zur Wahl und wünscht Dir viel Erfolg und alles Gute in Deinem neuen, anspruchsvollen Amt. Wir sind stolz, dass Du als Bonaduzer neuer Kantonsgerichtspräsident geworden bist.
Der Gemeindevorstand
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 28. August 2020
Bauherrschaft
Guldimann Erich und Régine, Dorfstrasse 27, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Ersatz Thujahecke durch Sichtschutzwand, Parzelle Nr. 518, Dorfstrasse 27, 7402 Bonaduz,
Bauherrschaft
Hassler Gion-Reto und Sandra, Via Caschners 2a, 7402 Bonaduz vertreten durch Mark Holzbau AG, Tur 6, 7412 Scharans
Bauvorhaben
Anbau Carportüberdachung, Parzelle Nr. 863, Via Caschners 2a, 7402 Bonaduz,
Bauherrschaft
Stöppelmann Georg, Gass Sableun 2, 7402 Bonaduz vertreten durch Hassler Energia Alternativa AG, Andrea Lucchinetti, Resgia 13, 7432 Zillis
Bauvorhaben
Aussenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpenheizung vor der Nordfassade, Parzelle Nr. 787, Gassa Sableun 2, 7402 Bonaduz,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 17. September 2020.
Lastwagenkonzert Kammerphilharmonie Graubünden
Das Lastwagenkonzert der Kammerphilharmonie war ein grosser Erfolg, ein toller Anlass in gutem Ambiente und mit sehr guter Stimmung bei den Gästen. Herzlichen Dank den Musikerinnen und Musiker sowie allen Beteiligten für den Einsatz und der Bevölkerung für die Teilnahme. Auf der Website der Kammerphilharmonie www.kammerphilharmonie.ch unter der Rubrik Konzerte/Rückblick sind Impressionen zu den Konzerten aufgeschaltet.
Bonaduz aktuell
Finden Sie unter nachfolgendem Link die neue Ausgabe des Bonaduz aktuell:
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen.
Obligatorische Schiesspflicht 2020
Auf Grund der Sistierung der Obligatorischen Schiesspflicht für das Jahr 2020 durch den Chef der Armee, KKdt Thomas Süssli, muss das Bundesprogramm nicht zwingend geschossen werden. Wer das trotzdem gerne tun möchte, kann das im Schiessstand Nulez/Bonaduz an folgenden Tagen machen:
Dienstag, 1. September von 18.00 - 20.00 Uhr
Dienstag, 22. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Dienstag, 29. September von 18.00 - 19.30 Uhr
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzubringen: ID-Karte, Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis, Dienstbüchlein, persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und Gehörschutz.
Gemeinde Bonaduz (oder Rhäzüns)
Lastwagenkonzert Bonaduz
Am kommenden Samstag, 22. August 2020, findet auf dem Dorfplatz Bonaduz das Lastwagenkonzert der Kammerphilharmonie statt.
Kommen auch Sie vorbei und geniessen Sie die Atmosphäre.
Weitere Informationen zum Konzert finden Sie hier.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. August 2020
Bauherrschaft
Hamilton Bonaduz AG, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz vertreten durch
Hamilton Bonaduz AG, Patrik Caluori, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Temporäres Bürogebäude (Bürocontainer), Parzelle Nr. 342, Gassa Vicrusch, 7402 Bonaduz,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 10. September 2020.
Aus dem Gemeindevorstand
Mitwirkung KRL
Der Gemeindevorstand dankt der Bevölkerung für das engagierte Mitwirken.
Es wurde hervorragende Arbeit aller Beteiligten geleistet.
Herzlichen Dank für die Arbeit.
Weitere Informationen zur Mitwirkung finden Sie unter www.krl-bonaduz.ch.
Herbstschnitt der Hecken
Es ist schon bald wieder an der Zeit, die Hecken entlang der Strassen und Gehwege zu schneiden.
Gestützt auf Artikel 76 Absatz 5 des kantonalen Raumplanungsgesetzes muss ein Lebhag (Hecke) jährlich "auf die Grenze" und eine Höhe von maximal 1.5 m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden. Bei Kreuzungen und Ausfahrten gelten noch strengere Regelungen (siehe VSS Norm 640 273).
Bitte führen Sie die Arbeiten so aus, dass das Frühlingswachstum bereits mitberücksichtigt ist.
Wir bitten Sie ebenfalls, verdeckte Strassenlaternen, Signalisationen und Hydranten von Bäumen und Sträuchern zu befreien. Ebenfalls ist bei überhängenden Bäumen das minimale Lichtraumprofil vom 2.25m Höhe über Gehwegen und 4.50m über Strassen einzuhalten.
Der Hecken- und Baumschnitt kann von Hauseigentümern und Mietern von Liegenschaften von Bonaduz und Rhäzüns (oder von deren beauftragten Drittfirmen) jederzeit und unentgeltlich beim Sammelplatz Ratiras deponiert werden (südlichste Grüngutbox).
Ab Mitte November finden wieder Kontrollen der Hecken statt. Wir danken Ihnen für die Ausführung der Arbeiten und freuen uns mit Ihnen über korrekt geschnittene Bäume und Sträucher sowie hindernisfreies Benutzen der Strassen und Trottoire.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 14. August 2020
Bauherrschaft
Hintermann Manuela, Via Plazzas 4, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Aussenparkplatz, Parzelle Nr. 633, Via Plazzas 4, 7402 Bonaduz,
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 3. September 2020.
Befahren der Waldstrassen
Geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner
Wie wir Sie bereits im Bonaduz aktuell informiert haben, ist es notwendig, das Gesetz über das Befahren der Waldstrassen zu revidieren.
Der Entwurf des Gesetzes liegt nun vor. Gerne legen wir den Entwurf als Vernehmlassung auf.
Somit haben Sie die Möglichkeit, während 30 Tagen ab heutigem Datum zum Entwurf Stellung zu nehmen.
Die entsprechenden Unterlagen sind hier aufgeschaltet und liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahmen schriftlich an Irina Beer, irina.beer@bonaduz.ch zu richten.
Wir danken Ihnen für Ihre Antworten.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 7. August 2020
Bauherrschaft
Balestra Maira, Vignel 6, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Pergola, Parzelle Nr. 489, Vignel 6, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 27. August 2020.
Unterstützung jugendfördernder Vereine
Die Gemeinde unterstützt die Tätigkeit jugendfördernder Vereine und Organisationen der Gemeinde Bonaduz. Als jugendfördernd gilt eine Institution, wenn sie in Bonaduz wohnhaften Jugendlichen namentlich auf kulturellem, sportlichem, musischem oder bildendem Gebiet eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung bietet.
Gesuche für das Jahr 2021 müssen gemäss Reglement bis am 31.08.2020 eingereicht werden.
Das Reglement und das Gesuchsformular können hier heruntergeladen werden.
Absolutes Feuerwerkverbot
Mit den hohen Sommertemperaturen ist die Wald- und Flurbrandgefahr angestiegen. Die gewittrigen Niederschläge der letzten Wochen sind nicht flächendeckend ausgefallen. Die gemessenen Regenmengen an den Messstationen der MeteoSchweiz fielen durchwegs gering aus. Die erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr bleibt in den meisten Regionen Graubündens, darunter auch in der Region Imboden, bestehen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier: Erhebliche Waldbrandgefahr in vielen Teilen Graubündens
Aus diesem Grund gilt für den 1. August 2020 ein absolutes Feuerwerkverbot.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen einen schönen Nationalfeiertag.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 31. Juli 2020
Bauherrschaft
Göbler Sandro und Yvonne, Dorfstrasse 23a, 7402 Bonaduz vertreten durch
Vontobel Rageth Architekten, Steven Rageth, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau EFH, Parzelle Nr. 120, Islaweg 3, 7402 Bonaduz, Projektänderung I: Umgebungsge-staltung
Bauherrschaft
Jörg David, Gassa Suro 35, 7013 Doma/Ems vertreten durch
Mastersol Anstalt, Freiendorfstrasse 2, 9493 Mauren FL
Bauvorhaben
Innenaufstellung Luft-Wasser Wärmepumpe, Parzelle Nr. 410, Dorfstrasse 31, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
HBM Invest AG, Orlando Jäger, Via Spinatsch 11, 7014 Trin vertreten durch
Integro AG, Adolf Caluori, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Neubau Sägemehlbunker, Parzelle Nr. 2279, Industriestrasse 12b, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 20. August 2020.
Neue Lernende ab 1. August 2020
Per 1. August 2020 startet Jenny Frank aus Bonaduz ihre kaufmännische Berufslehre bei der Gemeindeverwaltung Bonaduz.
Wir freuen uns, Jenny in unserem Team begrüssen zu dürfen und heissen sie herzlich willkommen.
Für die dreijährige Lehrzeit wünschen wir Jenny alles Gute.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 24. Juli 2020
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau 2 Beleuchtungsanlagen Sportplatz, Parzelle Nr. 767, Schulstrasse 8, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Frasnelli Susanne und Matthias, Dorfstrasse 28A, 7402 Bonaduz vertreten durch
Capaul & Blumenthal Architects ETH SIA BSA, Via dalla Posta 1, 7130 Ilanz/Glion
Bauvorhaben
Neubau Holzschopf, Parzelle Nr. 245, Dorfstrasse 28A 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 13. August 2020.
Formelle öffentliche Mitwirkung zum Entwurf des Kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) der Gemeinde Bonaduz
Seit dem 4. Juli 2020 läuft die formelle Mitwirkung (Befragung der Bevölkerung) zum Entwurf des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) der Gemeinde Bonaduz.
Ihre Meinung ist wichtig, denn die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde betrifft alle Bonaduzerinnen und Bonaduzer.
Es ist uns ein Anliegen, dass die Rückmeldungen breit in der Bevölkerung abgestützt sind.
Auf der Homepage der Gemeinde, auf krl-bonaduz.ch finden Sie sämtliche Informationen zum KRL und den Zugang zur Mitwirkungsplattform.
Sie können Ihre Meinung, Ihre Anliegen und auch positiven Stellungnahmen dort einbringen.
Es gibt auf der on-Line Befragung (Mitwirkung) eine einfache und schnelle Form in einer Umfrage, die Sie in kurzer Zeit beantworten können.
Sie können jedoch auch die Form mit einer persönlicher Rückmeldung im Text oder Plan (Leitbildplan) wählen.
Die Mitwirkung dauert bis zum 16. August. Selbstverständlich können Rückmeldungen auch weiterhin in Papierform auf der Gemeinde eingereicht werden.
Baugesuche; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 17. Juli 2020
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch die Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau 2 Beleuchtungsanlagen Sportplatz, Parzelle Nr. 767, Schulstrasse 8, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Schmid Andreas, Via Ruver 21, 7402 Bonaduz vertreten durch die Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Garten-Gerätehaus, Parzelle Nr. 2'331, Via Ruver 21, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 6. August 2020.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 10. Juli 2020
Bauherrschaft
Gabathuler Stefani und Thomas, Via Carrera 23, 7402 Bonaduz vertreten durch Querbeet Gartenbau AG, Herawisweg 32, 7203 Trimmis
Bauvorhaben
Neubau Gartenhaus, Umgestaltung Garten, Parzelle Nr. 2'354, Via Carrera 23, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 30. Juli 2020.
Region Imboden - Geschäftsbericht 2019
Finden Sie hier den Geschäftsbericht 2019 der Region Imboden.
Start der formellen öffentlichen Mitwirkung zum Kommunalen räumlichen Leitbild (KRL) der Gemeinde Bonaduz
Ab dem 4. Juli 2020 beginnt die formelle Mitwirkung (Befragung der Bevölkerung) zum Entwurf des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) der Gemeinde Bonaduz.
Ihre Meinung ist wichtig, denn die künftige räumliche Entwicklung der Gemeinde betrifft alle Bonaduzerinnen und Bonaduzer. Es ist uns ein Anliegen, dass die Rückmeldungen breit in der Bevölkerung abgestützt sind. Auf der Homepage der Gemeinde, auf krl-bonaduz.ch finden Sie sämtliche Informationen zum KRL und den Zugang zur Mitwirkungsplattform.
Sie können Ihre Meinung, Ihre Anliegen und auch positiven Stellungnahmen dort einbringen. Es gibt auf der on-Line Befragung (Mitwirkung) eine einfache und schnelle Form in einer Umfrage, die Sie in kurzer Zeit beantworten können. Sie können jedoch auch die Form mit einer persönlicher Rückmeldung im Text oder Plan (Leitbildplan) wählen.
Die Mitwirkung dauert bis zum 16. August. Selbstverständlich können Rückmeldungen auch weiterhin in Papierform auf der Gemeinde eingereicht werden.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Budgetvorgaben fürs Budget 2021 der Amtsstellen beschlossen
- Das weitere Vorgehen der Kinder- und Jugendförderung zu Handen des Budget 2021 genehmigt
- Den Stellenplan OSBR für das Schuljahr 2021 / 2022 genehmigt
- Die Kosten für die Sanierung des Volleyball-Netzes Tuleu genehmigt
Auflösung GFS Regio
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat sich am 24. Juni 2020 zu einer weiteren Sitzung betreffend Covid 19 getroffen. Er hat die jüngsten Lockerungsschritte des Bundes und die aktuelle Situation in den beiden Gemeinden diskutiert. Dabei hat er beschlossen, dass der GFS Regio per sofort aufgelöst werden kann. Im Herbst 2020 wird er noch eine Abschlusssitzung durchführen, an welcher die gemachten Erfahrungen ausgetauscht und Schlussfolgerungen für allfällige künftige Einsätze und Krisen gezogen werden können.
Ab sofort finden Sie die weiteren Mitteilungen betreffend Corona hier auf der Homepage Bonaduz unter Aktuelles.
Freudiges Ereignis
Gerne dürfen wir über einen sehr seltenen Geburtstag informieren.
Frau Bozena Dvorak konnte am 7. Juni 2020 ihren 100sten Geburtstag im Kreise ihrer Angehörigen feiern.
Der Gemeindevorstand von Bonaduz gratuliert der Jubilarin herzlich und wünscht ihr alles Gute und viel Freude
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 26. Juni 2020
Bauherrschaft
Caderas Flavio, Via Sableun 9, 7402 Bonaduz vertreten durch
Perazzelli Metallbau AG, Freihofstrasse 30, 7302 Landquart
Bauvorhaben
Neubau Lärm-/Sichtschutzverglasung, Parzelle Nr. 851, Via Sableun 9, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Bürgergemeinde Bonaduz, Dorfstrasse 21, 7402 Bonaduz vertreten durch
Frei und Ehrensperger Architekten GmbH, Anwandstrasse 32, 8004 Zürich
Bauvorhaben
Erstellung Baureklametafel, Parzelle Nr. 414, Via Ginellas 18, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Caviezel-Mittner Martin, Sculmserstrasse 23 B, 7402 Bonaduz vertreten durch
Bärtsch Torautomatic – Wintergarten, Vadelsweg 14, 7206 Igis
Bauvorhaben
Anbau Terrassenüberdachung, Parzelle Nr. 907, Sculmserstrasse 23B, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 16. Juli 2020.
Kommunales Räumliches Leitbild
Der Informationsanlass "Runder Tisch" zum Thema "Kommunales Räumliches Leitbild der Gemeinde Bonaduz" findet am 1. Juli 2020 um 19.00 Uhr in der Turnhalle Ruver in Bonaduz statt.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldefrist: 30. Juni 2020, 16.00 Uhr,
Anmeldung bei: clelia.lento@bonaduz.ch
Die Online-Mitwirkung zum KRL-Entwurf findet vom 4. Juli bis 16. August 2020 statt und der Zugang auf der Website www.krl-bonaduz.ch wird am 4. Juli aufgeschaltet.
Schliessung der Turnhallen während der Sommerferien
Während der Sommerferien bleiben alle Turnhallen infolge Reinigungsarbeiten sowie Bauarbeiten M&S ab Freitag, 26. Juni 2020 bis und mit Sonntag, 16. August 2020 geschlossen.
Es können keine Gesuche zur Benützung der Räumlichkeiten während Ferienzeiten bewilligt werden, da in dieser Zeit Bauarbeiten erfolgen.
Wir danken den Nutzern für das Verständnis.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
-
Die neue Leiterin Bauamt, Clelia Lento, als Nachfolgerin des bisherigen Stelleninhabers, Hansjörg Ernst, in folgende Gremien gewählt:
- Energiekommission
- ZRAI (ARA Kommission)
- Rabiusa Korporation
- Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden AVM
Videoerhebung Bahnübergang Sculmserstrasse
Zurzeit wird von der Gemeinde Bonaduz ein Gesamtverkehrskonzept erarbeitet. In diesem wurde festgestellt, dass der Bahnübergang an der Sculmserstrasse detaillierter geprüft werden muss. Mitte Juni wird dafür eine Videoerhebung am Bahnübergang Sculmserstrasse stattfinden. Dabei handelt es sich um eine Kurzzeitmessung während eines Tages. Bei der Aufnahme ist der Datenschutz stets gewährleistet. Die Verkehrserhebung wird ausgewertet und gibt Aufschluss über das Konfliktpotenzial Langsamverkehr/motorisierter Individualverkehr sowie über die Problematiken des Knotens Bahnstrasse/Sculmserstrasse direkt beim Bahnübergang.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 5. Juni 2020
Bauherrschaft
Künzli Kurt, Via Caschners 2, 7402 Bonaduz vertreten durch
Gujan Partner GmbH, Ottostrasse 6, 7000 Chur
Bauvorhaben
Neubau Gartenhaus, Parzelle Nr. 524, Via Caschners 2, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 25. Juni 2020.
Der Gemeindeführungsstab hat an seiner Sitzung festgelegt
- Die Gemeindeanlagen Lag, das Eisfeld, die Rollsportanlage und das Blockhaus (Umbauarbeiten Mitte Juni-Mitte Juli) sind ab Samstag, 6. Juni 2020 wieder offen.
Die restlichen Liegenschaften bleiben geschlossen.
Wie alle Vereine informiert wurden, können Veranstaltungen, nach Rücksprache mit dem Bereichsleiter Kurt Finschi, in der Mehrzweckanlage Truppenunterkunft Kohlplatz in Bonaduz (OSA) abgehalten werden.
Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zum Coronavirus hier.
Bonaduz aktuell
Finden Sie unter nachfolgendem Link die neue Ausgabe des Bonaduz aktuell:
Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen.
Hundesteuer
Bitte beachten Sie die Meldepflicht.
Hunde sind bis 15.06.2020 bei der Gemeinde anzumelden.
Schliessung der Büros der Gemeindeverwaltung an Fronleichnam
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben am Donnerstag, 11. Juni 2020 geschlossen.
Vielen Dank für das Verständnis.
Schulergänzende Tagesstruktur Bahnhöfli: Schuljahr 2020/21
Geschätzte Eltern, geschätzte Erziehungsberechtigte
Die Gemeinde Bonaduz bietet allen Kindergarten-, Primar- und Oberstufenschulkindern, die in Bonaduz die Schule besuchen, einen betreuten Mittagstisch und betreute Zeiten ausserhalb der Schulstunden bis 18.00 Uhr an.
Der Mittagstisch im Schuljahr 2020/21 ist täglich von 11.30 – 13.30 Uhr geöffnet. Zusätzlich wird an allen Tagen eine Betreuung bis 18 Uhr angeboten.
Die Anmeldeunterlagen und Informationen finden Sie hier.
Die Anmeldungen sind bis zur letzten Schulwoche einzureichen.
Bei Fragen stehen Ihnen Raquel Jud (076 500 64 61) und Daniel Naef (081 660 33 40) gerne zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Die Kreditfreigabe für die IT Verkabelungen der Schulhäuser Ruver und Plaz gesprochen.
Die Arbeiten werden während der Sommerferien durchgeführt.
- Die Kreditfreigabe für den Unterhalt/Umbau der alten Turnhalle gesprochen.
Dies als Vorbereitung der Einrichtung der Kindertagesstätte.
Aktuelle Informationen betreffend Corona finden Sie hier.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 15. Mai 2020
Bauherrschaft
BJFM AG, Bahnhofstrasse 44, 7000 Chur vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neue Terrassenfront Pizzeria Oberalp, Parzelle Nr. 280, Obere Bahnhofstrasse 17, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 4. Juni 2020. Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Wiederaufnahme Schalterbetrieb / Schliessung über Auffahrt
Die erfreulichen Lockerungsmassnahmen betreffend die Corona-Pandemie lassen auch uns wieder unseren Schalterbetrieb aufnehmen.
Diese Zeit hat uns gezeigt, dass eine Anpassung der Schalter-Öffnungszeiten sinnvoll ist, die Prozesse konnten optimiert werden.
Neu sind wir zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag-Vormittag |
09.30 - 11.30 Uhr |
Dienstag-Nachmittag |
15.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch |
ganzer Tag geschlossen |
Donnerstag-Vormittag |
09.30 – 11.30 Uhr |
Freitag-Nachmittag |
14.00 – 16.00 Uhr |
Selbstverständlich sind weiterhin im Vorfeld persönlich vereinbarte Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich, wir sind gerne für Sie da.
Unsere Telefonzeiten bleiben unverändert.
Solange die Schutzbestimmungen und Sicherheitsmassnahmen nicht aufgehoben sind, lassen wir die Eingangstüre noch geschlossen und bitten Sie, zu klingeln.
Die Wiederaufnahme des Schalterbetriebs fällt in die Auffahrts-Woche. Aus diesem Grunde bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 21. Mai 2020 und Freitag, 22. Mai 2020 geschlossen.
Besten Dank für das Verständnis.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 1. Mai 2020
Bauherrschaft
Gartmann Reto und Andrea, Via Atria 24, 7402 Bonaduz vertreten durch
Kobelt AG, Generalunternehmung, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach
Bauvorhaben
Neubau EFH, Parzelle Nr. 2'461, Löserweg 2, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Buchli Wieland, Dorfstrasse 6, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Lukarne in Dachwohnung, Parzelle Nr. 226, Dorfstrasse 6, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 22. Mai 2020.
Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 24. April 2020
Bauherrschaft
Bieler Orlando, Via Danisch 22, 7402 Bonaduz vertreten durch
Plan4 Architekten + Bauingenieure, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Projektänderung Abbruch und Wiederaufbau Maiensäss, Parzelle Nr. 1'962, Parstogn, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 14. Mai 2020. Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Alpstrasse
Die Alpstrasse wird ab 1. Mai geöffnet. Wie in den Vorjahren kann die Strasse bis Parkplatz Caumas kostenlos befahren werden, Fahrten bis zum Parkplatz Ober-Alp sind nach wie vor gebührenpflichtig.
Tagesbewilligungen können direkt beim Briefkasten bezogen werden, die Jahresbewilligungen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste).
Gesamterneuerungswahlen / Gemeindeversammlung
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gemeindevorstand beschlossen:
- Die Gesamterneuerungswahlen vom 17. Mai 2020 finden nicht statt. Das Verschiebungsdatum wird später bekanntgegeben.
- Die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2020 findet nicht statt. Das Verschiebungsdatum wird später bekannt gegeben.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 3. April 2020
Bauherrschaft
Blumenthal Alfons, Via Sut Curt 10, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Ersatz Thujahecke durch Sichtschutz, Parzelle Nr. 813, Via Sut Curt 10, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Jörimann Beat und Corina, Scardanal 193, 7402 Bonaduz vertreten durch
Vontobel Rageth Architekten, Steven Rageth, Via Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Neubau Sitzplatz und Terrassentüren, Parzelle Nr. 368, Versamerstrasse 60, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 23. April 2020.
Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Den Verzugszins für verspätete Steuer-Zahlungen für das Jahr 2020 auf 0 % festgelegt. Damit folgt der Gemeindevorstand dem Beschluss der kantonalen Steuerverwaltung und des Bundes.
- Das Baugesuch für den Anbau des Blockhauses genehmigt. Mit diesem Anbau wird der Eingang zum Blockhaus behindertengerecht und die WC-Anlagen werden neu erstellt.
Empfehlungen des Bundes zur Abfallentsorgung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden - Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt.
Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet - Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Haushaltkehricht entsorgt
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Wir danken für das Verständnis und die Zusammenarbeit.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 27. März 2020
Bauherrschaft
Caluori Mary, Valbeuna 7, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Luft/Wasser Wärmepumpe Split, Parzelle Nr. 575, Obere Bahnhofstrasse 5, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Hamilton Bonaduz AG, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz vertreten durch Giubbini Architekten ETH SIA AG, Bahnhofstrasse 7, 7000 Chur
Bauvorhaben
Technikaufbauten Erweiterung-Erneuerung Kantine, Parzelle Nr. 344, Via Crusch 8, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 16. April 2020. Für Akteneinsicht bitte Termin vereinbaren unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Elektronischer Rechnungsversand via E-Mail
Geschätzte Einwohnerinnen
Geschätzte Einwohner
Wir freuen uns sehr, Ihnen ab sofort eine zusätzliche Dienstleistung anbieten zu können und zwar die elektronische Rechnungszustellung via E-Mail.
Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie Ihre Gemeinde-Rechnung neu als PDF-Dokument per E-Mail. Dieses PDF-Dokument ersetzt die bis heute per Post zugestellte Rechnung in Papierform.
Wir sind überzeugt, dass dieser Schritt Ihre und unsere Effizienz steigert und den Weg in eine ressourcen- und energiesparende digitale Zukunft ermöglicht.
Falls Sie Ihre Rechnungen in Zukunft per E-Mail als PDF erhalten möchten, bitten wir Sie, die Zustimmungserklärung, welche hier aufgeschaltet ist, auszufüllen und uns zuzustellen.
Nach Erhalt Ihrer Zustimmung stellen wir bei Ihnen auf den elektronischen Rechnungsversand via E-Mail um.
Falls Sie Ihre Rechnungen weiterhin in Papierform wünschen, müssen Sie nichts unternehmen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser neuen Dienstleistung dienen zu können.
Für allfällige Fragen steht Ihnen unsere Finanzabteilung gerne zur Verfügung.
Einreichefristen für die Steuererklärung 2019
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Steuererklärung 2019 folgende Einreichefristen gelten:
- 31. März 2020
für unselbständig Erwerbende, Rentner, Erwerbslose, Schüler, Studenten und Erbengemeinschaften
- 30. September 2020
für selbständig Erwerbende, Landwirte und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten in Graubünden
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärung 2019
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
- online: www.stv.gr.ch
- E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
- Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer 515)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Die Gesuche werden nur beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Nach erfolgter Mahnung können keine Fristverlängerungen mehr gewährt werden.
Regierungsratsbeschluss 235 vom 24. März 2020 Generelles Feuerverbot im Freien
Mit Beschluss vom 24. März 2020 hat die Regierung des Kantons Graubünden folgendes beschlossen:
- Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann.
- Die Einhaltung des Feuerverbots obliegt den Gemeinden, der Kantonspolizei, und dem Forstdienst.
- Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Feuerstellen entsprechend gekennzeichnet sind.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Informationen zu Arbeitsausfällen
Für Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus verweisen wir auf die Homepage www.kiga.gr.ch.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 20. März 2020
Bauherrschaft
Klee Katja, Scombras 242b, 7402 Bonaduz vertreten durch
Jarmo Wieland Architekten GmbH, Jarmo Wieland, Oberdorfstrasse 10, 8001 Zürich
Bauvorhaben
Anbau + Sanierung Wohnbaute, Parzelle Nr. 1912, Scombras 242b, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 9. April 2020.
Für Akteneinsichten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch.
Absaugen der Schächte und Kanalspülungen
Vom 16. bis 27. März 2020 werden durch die Gemeindebetriebe die Ablaufschächte gereinigt bzw. die Kanalisationsleitungen gespült.
Personen, welche auf ihrem Privatgrundstück ebenfalls Schächte absaugen oder Leitungen spülen lassen möchten, melden dies bitte bis Freitag, 20. März, 17.00 Uhr beim Leiter Werkbetrieb, Markus Caluori (Tel. 081 641 33 75 oder markus.caluori@crestault.ch).
Absaugen der Schächte und Kanalspülungen; Verschiebung der Arbeiten
Die in der Zeit vom 16. – 27. März 2020 vorgesehenen Arbeiten können aufgrund der aktuellen Krise nicht ausgeführt werden. Zu gegebener Zeit wird ein neuer Termin definiert und publiziert.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Bauverfahren
Da die Gemeindeschalter aufgrund der besonderen Lage zur Zeit geschlossen sind, wird die Akteneinsicht der Bauakten, in der öffentlichen Auflage, wie folgt geregelt:
- Termine zur Akteneinsicht sind unter hansjoerg.ernst@bonaduz.ch zu vereinbaren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Kommunales räumliches Leitbild (KRL)
Das KRL ist weit fortgeschritten. Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom16. März 2020 beschlossen, dass aufgrund der aktuellen Lage (Coronavirus) alle öffentlichen Veranstaltungen in Zusammenhang mit dem KRL abgesagt werden müssen.
Der geplante Ablauf wird zu gegebener Zeit wieder aufgenommen.
Die Gemeinde wird Sie frühzeitig über den neuen Zeitplan informieren.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Kommunikation zu den Massnahmen und Aktuelles zum Corona-Virus
Ab sofort werden sämtliche Informationen auf den Homepages der beiden Gemeinden laufend aktualisiert. Aufgrund der grossen Dynamik in Bezug auf die getroffenen Massnahmen von Bund und Kanton verzichten wir auf die Publikation in der Ruinaulta.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Sperrung der Spielplätze in den Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns
Wie bereits mitgeteilt, sind sämtliche Gemeindeliegenschaften und Gemeindeanlagen ab sofort für die Benutzung gesperrt. Dazu gehören auch die Spielplätze. Die Sperrung soll helfen, Menschenansammlungen zu verhindern und somit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Schliessung der Gemeindeverwaltungen Bonaduz und Rhäzüns ab sofort
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns beschlossen, die Schalter der Gemeindeverwaltungen per sofort und bis auf Weiteres zu schliessen. Damit soll ein Beitrag zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus geleistet werden. Selbstverständlich stehen die Dienstleistungen der Gemeinden der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung. An Stelle einer Schaltervorsprache bitten wir Sie, sich telefonisch oder über die übrigen bekannten Kanäle (Homepage, E-Mail) an die Gemeinde zu wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen zum Corona-Virus und den entsprechenden Massnahmen finden Sie unter:
Homepage Bonaduz - Coronavirus
Neueste Informationen zum Coronavirus
Der Gemeindeführungsstab der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns (GFSRegio) informiert über die aktuellen Massnahmen.
Finden Sie hier alle Informationen dazu: Neueste Informationen zum Coronavirus
Wahl neuer Schulleiter Schule Bonaduz
Auf die Stellenausschreibung sind 7 Bewerbungen eingegangen.
Der Schulrat der Schule Bonaduz (Kindergarten bis 6. Klasse) hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 den neuen Schulleiter gewählt.
Es freut uns mitteilen zu dürfen, dass die Wahl auf Herr Carlo Stecher gefallen ist.
Carlo Stecher wohnt in Bonaduz und unterrichtet seit dem Jahre 1989 an der Primarschule Bonaduz und war bereits zwischen 2003 und 2008 in einem Teilpensum als Schulleiter bei uns tätig.
Der Stellenantritt erfolgt per 1. August 2020.
Wir wünschen Herr Stecher bereits heute einen guten Start in seiner neuen Tätigkeit.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 13. März 2020
Bauherrschaft
Politische Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz vertreten durch
Plan 4 Architekten Bauingenieure, Mario Lang, Versamerstrasse 15, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Anbau Toilettenanlage Blockhaus Bot Mulins, Parzelle Nr. 3'004, Bot Mulin, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 2. April 2020.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Mitteilung betreffend der Ahndung Wildruhezonen Amt für Jagd und Fischerei zur Kenntnis genommen.
Widerhandlungen gegen das Betreten oder Befahren von Ruhezonen für Wildtiere werden mit einer Busse von CHF 150.00 geahndet.
Die Ordnungsbussen bei Übertretungen können durch die Gemeinde verhängt werden.
Die Sprecher Security Bonaduz hat die Kompetenz, im Namen der Gemeinde Bonaduz, diese Bussen auszusprechen und zu kassieren.
- GFSRegio Bonaduz und Rhäzüns
Auf Grund der aktuellen Situation haben sich die beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns zu einem gemeinsamen Gemeindeführungsstab GFSRegio organisiert.
Die personelle Zusammensetzung sieht wie folgt aus:
Stabschef Rico Caratsch Stv. Aldo Spadin Kommunikation Elita Florin-Caluori Stv. Reto Loepfe Logistik Andreas Weber Stv. Dominik Mannhart Werke Markus Caluori Stv. Kurt Finschi Feuerwehr Alex Stuppan Stv. Daniel Stoffel / Samariterverein Führungsunterstützung Daniel Naef Stv. Adriano Jenal
Der GFSRegio ist in Kontakt mit dem Kanton und beurteilt die Situation laufend. Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Homepage der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 6. März 2020
Bauherrschaft
Keller Dosolina, Via Danisch 3, 7402 Bonaduz vertreten durch Rosamilia Bau GmbH, Hofstättlestrasse 16, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Erstellung 2 Parkplätze, Neubau Garageneinfahrt, Abriss Schopf, Parzelle Nr. 369, Via Danisch 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Calabresi Sergio, Sonnenweg 1, 7402 Bonaduz vertreten durch Zingg gartengestaltung ag, Losastrasse 4, 7012 Felsberg
Bauvorhaben
Neubau Zaun, Sichtschutzwand, Parzelle Nr. 968, Sonnenweg 1, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 26. März 2020.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 21. Februar 2020
Bauherrschaft
Roner Silvan und Seraina, Via Sut Curt 3, 7402 Bonaduz vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau Gerätehaus, Parzelle Nr. 857, Via Sut Curt 3, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Mantovani Lorenzo und Maike, Campogna 13, 7402 Bonaduz vertreten durch Dachbau Frei AG, Hofstätte 14, 7013 Domat/Ems
Bauvorhaben
Abbruch Kamin, Einbau Dachfenster, Parzelle Nr. 743, Campogna 13, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 12. März 2020.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Den Entwurf des KRL besprochen
- Entschieden, ein elektronisches Tool für die Mitwirkungen der Bevölkerung zu beschaffen
- Den Vertrag mit der Rhiienergie für den Strombezug ab der neuen PV-Anlage Calinis in Felsberg genehmigt.
Damit bekennen wir uns als Energiestadt zur erneuerbaren Energie – Strom für die Region von der Region - Die Themen für die erste Ausgabe des neuen Informationsblattes "Bonaduz aktuell" genehmigt
- Die Arbeiten für die neue Rollsportanlage an die Firma Think & Build Velosolution GmbH Flims vergeben
- Das Projekt Jugendarbeit weiterzuverfolgen und an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 zu präsentieren
Versand der Steuererklärungen 2019
Die Steuerformulare des Jahres 2019 wurden im Januar 2020 entweder in Papierform (Hauptformular 2019 samt Hilfsblätter) oder mittels Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2019 durch die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden Steuerpflichtigen zugestellt.
Die Nichtzustellung eines Steuerformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung innert den gesetzlichen Fristen (Art. 127 Abs. 1 Steuergesetz Kanton Graubünden).
Wer noch keine der oben aufgeführten Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Steueramt Bonaduz anfordern.
Hallenbad Obere Au - Badespass in den Sportferien
Finden sie hier alle Informationen zum Badespass in den Sportferien im Hallenbad Obere Au.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 14. Februar 2020
Bauherrschaft
Jörimann Beat, Scardanal 193, 7402 Bonaduz vertreten durch
Ritter Schumacher AG, Ottostrasse 4, 7000 Bonaduz
Bauvorhaben
Neubau Doppel-EFH, Parzelle Nr. 2358, Via Carrera 9 + 11, 7402 Bonaduz
Bauherrschaft
Jörg David, Oberdorfstrasse 11, 7402 Bonaduz vertreten durch
Mastersol Anstalt, Freiendorfstrasse 2, 9493 Mauren FL
Bauvorhaben
Neubau Luft-Wasser Wärmepumpe (innenliegend), Parzelle Nr. 255, Oberdorfstrasse 11, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 5. März 2020.
Schliessung der Turnhallen während der Sportferien
Während der Sportferien bleiben die Turnhallen infolge Reinigungs- und Sanierungsarbeiten ab Samstag, 22. Februar 2020 bis und mit Sonntag, 1. März 2020 geschlossen.
Wir bitten um Verständnis und danken für das Entgegenkommen.
Eidgenössische und Kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2020 - Resultate Bonaduz
Eidgenössische Abstimmung 1
Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen"
Eidgenössische Abstimmung 2
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Kantonale Abstimmung
Gewährung eines Verpflichtungskredits für die Ausführung des Projekts "Erneuerung Tagungszentrum Plantahof am Plantahof in Landquart"
Rechnungsversand Wasser 2019, Kehrichtgrundgebühren 2019 sowie Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2019
Im letzten Jahr haben wir unseren Softwareanbieter gewechselt. Der Rechnungsversand erfolgt nun über die 'Druckstrasse' vom Kanton Graubünden
Die Rechnungen werden als kostengünstiger Massenversand zugestellt. Systembedingt können die Rechnungen nicht zusammengezogen werden. Somit kann es sein, dass Sie mehrere Rechnungen erhalten.
Trotz einer allfälligen Mehrfachzustellung können dadurch die Prozesse optimiert und Kosten eingespart werden.
Bei allfälligen Fragen/Anregungen/Reklamationen bitten wir Sie, mit der Person Kontakt aufzunehmen, welche auf der Rechnung aufgeführt ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Das Projekt Anbau Blockhaus freigegeben
- Die Holzbauarbeiten an die Firma Conzett & Salzgeber Portein vergeben
- Die Architekturleistungen an die Firma Plan4 Bonaduz vergeben
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 31. Januar 2020
Bauherrschaft
Degiacomi Peter, Gartenweg 17, 7402 Bonaduz vertreten durch
Theus architektur GmbH, Campogna 33, 7402 Bonaduz
Bauvorhaben
Sanierung und Erweiterung Jagdhütte, Parzelle Nr. 1'929, Scardanal 223, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 20. Februar 2020.
Einwohnerstatistik der Gemeinde Bonaduz
Wohnbevölkerung per 31.12.2019 |
|
SchweizerInnen | |
BürgerInnen mit Wohnsitz in Bonaduz | 503 |
Niedergelassene SchweizerbürgerInnen | 2'485 |
WochenaufenthalterInnen | 40 |
3'028 | |
AusländerInnen | |
Niedergelassene | 268 |
JahresaufenthalterInnen | 189 |
KurzaufenthalterInnen | 32 |
WochenaufenthalterInnen | 9 |
Übrige | 6 |
504 | |
Total | 3'532 |
Geburten | 29 |
Trauungen | 22 |
Todesfälle | 23 |
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Den Bericht Jugendförderung Bonaduz besprochen
- Das weitere Vorgehen zur vertieften Bearbeitung des Kommunalen Räumlichen Leitbildes beschlossen
- Das Informationsblatt "Bonaduz aktuell" für die Bevölkerung genehmigt
- Das Mountainbike-Rennen SwissEpic 2020 mit Vorbehalten genehmigt
- Die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2020 festgelegt
- Das weitere Vorgehen betreffend Schiessanlagen Nulez besprochen
- Die Ziele des Gemeindevorstandes fürs 2020 festgelegt
- Die Konstitution des Schulrates für 2020 zur Kenntnis genommen
Marcel Bieler | Präsidium |
Bettina Pinchera | Sonderpädagogik und Vizepräsidentin |
Maria Caduff | Kiga-2. Klasse |
Gianreto Conrad | 3.-6. Klasse |
Remo Flütsch | Delegierter OSBR |
Die Konstitution der Geschäftsprüfungskommission 2020 zur Kenntnis genommen
Präsident | Alfons Blumenthal |
Mitglied | Hugo Blumenthal |
Mitglied | Riccardo Bieler |
Delegierte in Körperschaften
Crestault | Riccardo Bieler |
Abwasserverband ZRAI | Alfons Blumenthal |
OSBR | Riccardo Bieler |
Eidgenössische Abstimmung vom 9. Februar 2020
Die Urne ist im Gemeindehaus zu folgenden Zeiten aufgestellt:
- Donnerstag, 6. Februar 2020 15.00 – 17.00 Uhr
- Freitag, 7. Februar 2020 14.00 – 16.00 Uhr
- Sonntag, 9. Februar 2020 08.30 – 09.00 Uhr
Die Stimmausweise (A4-Blatt) sind bei der persönlichen Stimmabgabe an der Urne unbedingt abzugeben oder bei schriftlicher Stimmabgabe im grossen Kuvert separat (nicht im Kuvert mit den Stimmzetteln) zuzustellen.
Schulrat Bonaduz / Konstituierung 2020
Der Departementsleiter Bildung, Kultur und Sport orientiert über die Konstitution des Schulrates 2020:
Marcel Bieler | Präsidium |
Bettina Pinchera | Sonderpädagogik und Vizepräsidentin |
Maria Caduff | Kindergarten - 2. Klasse |
Gianreto Conrad | 3. - 6. Klasse |
Remo Flütsch | Delegierter OSBR |
Öffentliche Auflage Strassenprojekt mit Rodungsgesuch
745.05 Sculmserstrasse
Strassenkorrektion Fapiogn - Sigl Ault km 3.41 - km 4.13
Auflageprojekt Nr. 745.05.3988 vom Dezember 2019
- Ort und Frist der Auflage
Die Projektakten und das Rodungsgesuch liegen vom 27. Januar 2020 bis 27. Februar 2020 in der Gemeindeverwaltung, Gemeinde Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz, zur Einsicht auf (Art. 20 des kantonalen Strassengesetzes; StrG, BR 807.100). Sie können während der Dauer der Auflage auch unter www.tiefbauamt.gr.ch > Aktuelles eingesehen und heruntergeladen werden. Die neue Strassenachse (gelb) und die Baulinien (blau) sind im Gelände ausgesteckt beziehungsweise markiert.
- Gesuche um spezialgesetzliche Bewilligungen
Folgende Gesuche sind Teil des Auflageprojekts:
- Gesuch um Bewilligung für das Einleiten von nicht verschmutztem Abwasser in ein oberirdisches Gewässer nach Art. 7 Abs. 2 des Gewässerschutzgesetzes.
- Rodungsgesuch nach Art. 5 des Bundesgesetzes über den Wald.
- Verfügungsbeschränkung
Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an unterliegen Bauvorhaben innerhalb des vom Projekt erfassten Gebietes einer Bewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartementes Graubünden. Diese wird erteilt, wenn sich das Bauvorhaben nicht erschwerend auf den Landerwerb oder die Ausführung des Projektes auswirkt. - Einsprachen
4.1 Legitimation
Wer vom Auflageprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung geltend machen kann, ist berechtigt, Einsprache zu erheben. Einspracheberechtigt sind ferner die betroffenen Gemeinden und wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
4.2 Einwendungen
Es können geltend gemacht werden
a) Einwände gegen das Auflageprojekt und die damit verbundenen Gesuche für weitere Bewilligungen sowie gegen eine vorgesehene Enteignung und deren Umfang;
b) Entschädigungsbegehren, namentlich Forderungen für die beanspruchten Rechte und andere Forderungen, die sich aus dem kantonalen Enteignungsrecht ergeben. Die Bereinigung dieser Begehren erfolgt anschliessend an die Projektgenehmigung im Landerwerbsverfahren.
4.3 Frist und Adressat
Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit einer kurzen Begründung dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Stadtgartenweg 11, 7000 Chur, einzureichen.
Werden nachträgliche Entschädigungsforderungen geltend gemacht, sind die Säumnisfolgen nach Art. 17 der kantonalen Enteignungsverordnung (EntV, BR 803.110) zu beachten.
Sirenentest 2020
Die jährlichen gesamtschweizerischen Sirenentests werden am:
Mittwoch, 5. Februar 2020 ab 13.30 Uhr durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.amz.gr.ch / Aktuelles.
Informationen Steuern 2019
Einreichung der Steuererklärungen 2019
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen nicht beim Steueramt Bonaduz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen sind.
Für Ihre Akten erstellen Sie bitte eine Kopie der eingereichten Steuererklärung sowie sämtlicher Hilfsformulare und Beilagen, da die in Chur eingereichten Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2019 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2019
Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2019 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung.
Sie bietet für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit, die Steuererklärung 2019 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.
Wir bitten Sie, die Beilagen bei der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.
Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung 2019 samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.
Weil die Steuererklärung 2019 immer noch unterschrieben werden muss und dazu eine kostengünstige Lösung in elektronischer Form noch fehlt, müssen Sie die Einreichequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen (sofern Sie diese nicht bereits elektronisch übermittelt haben; siehe oben) der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (Einreicheadresse siehe oben) senden.
Für die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung 2019 wird ein Passcode benötigt, welcher auf den Steuererklärungsdokumenten aufgedruckt ist.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2019 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Fristverlängerungsgesuche für Steuererklärungen 2019
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass Fristverlängerungsgesuche nur noch zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden.
Fristverlängerungsgesuche für die Steuerperiode 2019 sind daher wie folgt einzureichen:
- online: www.stv.gr.ch
- E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
- Post:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 2/KO
Steinbruchstrasse 18
7000 Chur
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer 515)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Ratenzahlung Gemeindesteuern 2019
Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2019 müssen in schriftlicher Form gestellt werden.
Weitere Informationen können Sie der Homepage der Gemeinde Bonaduz entnehmen.
Baugesuch; Tag der Publikation in der Ruinaulta: 17. Januar 2020
Bauherrschaft
Mühlemann Simone, Winterbergweg 17, 7000 Chur vertreten durch Bauherrschaft
Bauvorhaben
Neubau 2 Parkplätze mit Hangsicherung, Parzelle Nr. 1'997, Scombras 210, 7402 Bonaduz
Endtermin der Einsprache
Als öffentlich-rechtliche Einsprache (an Gemeindevorstand Bonaduz) einzureichen bis 6. Februar 2020.
Rechnungsversand Wasser 2019, Kehrichtgrundgebühren 2019 sowie Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2019
Im letzten Jahr haben wir unseren Softwareanbieter gewechselt. Der Rechnungsversand erfolgt nun über die 'Druckstrasse' vom Kanton Graubünden.
Die Rechnungen werden als kostengünstiger Massenversand zugestellt. Systembedingt können die Rechnungen nicht zusammengezogen werden. Somit kann es sein, dass Sie mehrere Rechnungen erhalten.
Trotz einer allfälligen Mehrfachzustellung können dadurch die Prozesse optimiert und Kosten eingespart werden.
Bei allfälligen Fragen/Anregungen/Reklamationen bitten wir Sie, mit der Person Kontakt aufzunehmen, welche auf der Rechnung aufgeführt ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung
- Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019 verabschiedet. Dieses liegt ab dem 10. Januar 2020 für 30 Tage bis zum 10. Februar 2020 bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und wird auch auf der Homepage aufgeschaltet. Sie finden es hier: Protokoll. Einsprachen sind schriftlich, innert der Auflagefrist, an den Gemeindevorstand Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz zu richten.
- Die Daten der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe festgelegt, es sind dies der
- Sonntag, 13. Dezember und der Sonntag, 20. Dezember 2020
- Aus dem Gemeindevorstand die Delegierten in Körperschaften und Kommissionen neu festgelegt:
- Abfallbewirtschaftungsverband Mittelbünden AVM Neu: Stefan Herger
- Spitalregion Chur Neu: Stefan Herger
- Gemeindebetriebe Crestault Neu: Stefan Herger
- Jugendbeauftragter der Gemeinde Neu: Marcel Bieler
- Ruinaulta Kommission Neu: Stefan Herger
- Feuerwehr Bonaduz / Rhäzüns, Ausschuss Neu: Marcel Bieler
- Chur Tourismus Neu: Stefan Herger
- Den Vize-Gemeindepräsidenten für 2020 gewählt, es ist dies Rico Caratsch
- Den Betrag für die Jugendförderung in den Vereinen für 2020 mit CHF 50.00 pro Bonaduzer Jugendlichen festgelegt
- Die neue Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Wald und Naturgefahren für die Jahre 2020 – 2024 genehmigt
Verzugs- und Vergütungszins ab 1. Januar 2020
Gestützt auf Art. 2 des Steuergesetzes der Gemeinde Bonaduz wird für das Kalenderjahr 2020 der Verzugs- und Vergütungszins analog dem Kanton Graubünden festgelegt:
4% Verzugszins
0% Vergütungszins