Bauamt
Aufgaben
Das Bauamt ist insbesondere für das Baubewilligungsverfahren zuständig.
Zum Baubewilligungsverfahren gehören nebst einer kompetenten Beratung zu baurechtlichen Voranfragen auch die Überprüfung (Vollständigkeit / Materiell) von Baugesuchen.
Bauten und Anlagen (Bauvorhaben) dürfen nur mit schriftlicher Baubewilligung der kommunalen Baubehörde errichtet, geändert, abgebrochen oder in ihrem Zweck geändert werden. Der Baubewilligungspflicht unterliegen auch Zweckänderungen von Grundstücken, sofern erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung zu erwarten sind.
Das Bauamt ist stets bemüht, den komplexen Baubewilligungsprozess möglichst reibungslos zu koordinieren und schnell abzuwickeln. Im Weiteren führt es Kontrollen während der Bauausführung sowie vor Baubezug durch.
Für weitergehende Auskünfte sind wir selbstverständlich für Sie da und beantworten gerne Fragen zur Baubewilligungspflicht, zur Anwendung der Bauvorschriften oder zu den Verfahrensabläufen.
Elektronisches Baubewilligungsverfahren
Seit November 2023 können sämtliche Baugesuche über die elektronische Plattform des Kantons Graubünden eingereicht werden:
Gebäude- und Wohnungserhebung
(bei Neubau oder räumlicher Veränderung dem Baugesuch zwingend beizulegen)
Baugesetz
(mit Teilrevision Ortsplanung «Dorfkern» / Kernzonenplanung von der Regierung am 4. April 2023 genehmigt)
Planungszone
Verlängerung der Planungszone
Ausführungsbestimmungen betreffend Umgebungsgestaltung Kernzone (Art. 21 Abs. 4 BauG)
GIS
Geografisches Informationssystem (Orts-, Zonenplan usw.) unter:
WebGIS Bonaduz
Zonenpläne
Genereller Gestaltungsplan Gemeinde
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 - Dorf
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 - Teilrevision Ortsplanung Dorfkern
Genereller Erschliessungsplan 1:500 - Teilrevision Ortsplanung Dorfkern
Links zu übergeordneten Gesetzen / Fachstellen:
Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG)
Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO)
Amt für Raumentwicklung (ARE)
Meldeformular und Selbstdeklaration Solaranlagen
Amt für Natur und Umwelt (ANU)
Amt für Natur und Umwelt (ANU)
Bauabfälle und die elektronische Entsorgunserklärung (eEBA)
Tiefbauamt Graubünden (TBA)
Gesuch für Näherbauten und Zufahrten an Kantonsstrassen
Gebäudeversicherung Graubünden (GVG)
IVHB (Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe)
Definition und Begriffe mit Skizzen und Erläuterungen
Kontaktstellen
Leiter Bauamt
Patrick Weissmann
Telefon 081 660 33 00
E-Mail: patrick.weissmann@bonaduz.ch
Sachbearbeiterin
Inge Maissen
Telefon 081 660 33 13
E-Mail: inge.maissen@bonaduz.ch