Fundbüro

Abgabe von Fundgegenständen

Die Gemeindeverwaltung betreut das offizielle Fundbüro von Bonaduz. Fundgegenstände können am Schalter im Gemeindehaus abgegeben werden. Verlustmeldungen werden am Schalter und am Telefon,
Tel. 081 660 33 11, entgegengenommen.

Wer eine verlorene Sache findet, hat die Eigentümerin davon zu benachrichtigen und, wenn er sie nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen. Zur Anzeige an die Polizei ist er verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt (Artikel 720 Absatz 1 und 2 Zivilgesetzbuch, ZGB).
Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn (Artikel 722 Absatz 2 ZGB).