Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet
Die anhaltende Trockenheit sowie die weiterhin hohe Brandgefahr lassen eine Aufhebung oder Lockerung der bestehenden Schutzmassnahmen derzeit nicht zu. Der Gemeindevorstand hält deshalb am bereits angeordneten allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Bonaduz fest. Dies gilt ausdrücklich auch für die bevorstehenden Feierlichkeiten zum Schweizer Nationalfeiertag. Die bisher prognostizierten Niederschläge reichen nach heutigem Kenntnisstand nicht aus, um die Brandgefahr nachhaltig zu reduzieren.
Verboten sind:
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf öffentlichem und privatem Grund. Dazu gehören sämtliche pyrotechnischen Gegenstände wie Raketen, Feuerwerksbatterien, Knallkörper, Vulkane, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter und ähnliche Feuerwerkskörper (lautes und auch stilles Feuerwerk).
- Sämtliche offenen Feuer im Freien, sowohl ausserhalb als auch innerhalb des Siedlungsgebietes (einschliesslich Gärten, Balkone, Terrassen, Grillstellen usw.). Zu den offenen Feuern zählen auch Höhenfeuer, Fackeln und ähnliche Feuerquellen.
- Das Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills sowie das Betreiben von Cheminées, Feuerkörben, Finnenkerzen, Holzöfen und ähnlichen Feuerstellen im Freien auf öffentlichem und privatem Grund. Diese Feuerstellen können durch Funkenflug Brände verursachen.
Erlaubt bleiben:
- Gas- und Elektrogrills, sofern sie auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund betrieben und während des gesamten Betriebs jederzeit beaufsichtigt werden.
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und ihren Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten.



