Bürgergemeinde

Kontaktstelle

Bürgergemeinde Bonaduz
Dorfstrasse 21
7402 Bonaduz

Der Bürgerrat 

Bürgermeister: Caluori Beat 081 / 641 26 44
Soziales: Bieler Reto  
Liegenschaften: Candrian Dino  
Aktuar: Caluori Adolf  
Finanzen: Caluori Thomas  
   
Geschäftsprüfungskommission  
Ariane Motalli-Bieler  
Roger Caluori  
Andreas Werth  

Die Bürgergemeinde Bonaduz

Bis zum Jahre 1874 war die Bürgergemeinde Bonaduz - wie alle Gemeinden des Kantons - allein für die Belange des Gemeinwesens zuständig. Dies, obwohl eine erhebliche Anzahl der Einwohner Nichtbürger waren. Etliche der Zugezogenen erwarben mit der Zeit das Bonaduzer Bürgerrecht, obschon einige gesetzliche Bestimmungen eine rasche Einbürgerung erschwerten. 
Einen Schub Neubürger - darunter auch einige Heimatlose - brachte die Zwangseinbürgerung von 1853. Nicht zuletzt spielten bei Einbürgerungen vermögensrechtliche, aber auch konfessionelle Gründe eine Rolle, letztere waren in den kaiserlichen Bestimmungen der Herrschaft Rhäzüns enthalten, zu welcher Bonaduz gehörte. Erst das Niederlassungsgesetz schuf eine neue, eben die politische Gemeinde, welcher die meisten öffentlichen Aufgaben übertragen wurden, die bis anhin die Bürgergemeinde besorgt hatte, mit Ausnahme der Armenunterstützung, welche Angelegenheit der Heimatgemeinde blieb. 

Seit 1903 existiert in Bonaduz neben dem Vorstand der politischen Gemeinde ein dreiköpfiger Bürgerrat. 1976 wurde der Rat auf fünf Mitglieder erhöht; an der Spitze der Bürgermeister, wie der Ratsvorsitzende in Bonaduz genannt wird. In die weiteren Aufgaben teilen sich Aktuar, Kassier, Fürsorge- und Löserchef.

Bürgergemeinde und Bodenpolitik

Was das Eigentum an Boden anbelangt, bestand ursprünglich die markgenossenschaftliche Idee. Ein Teil des Bodens ging später in Privatbesitz über, noch mehr aber wurde von der Allgemeinheit genutzt, so die Allmend, aber auch landwirtschaftlicher Boden, der sog. "Löser" zur Bewirtschaftung an die ortsansässigen Bürger abgetreten wurde; z.B. Gebiete in Gurgs, Ziavi, Sils Orts (Krautgartengebiet), Viauls u.a. Dabei konnten auch Kleinbauern und Nichtlandwirte Löser zur Selbstbewirtschaftung erwerben. Vereinzelt wurden gewisse Lösergebiete, z.B. auf Ziavi (ausserhalb des jetzigen landwirtschaftlichen Areals), in Nulez oder auch in Viauls in Privat- bzw. Gemeindebesitz überführt oder gar als Weideland genutzt. Genauere Auskunft darüber gibt ein detailliertes Verzeichnis, das sog. "Männlibuch". In einem Protokoll vom 18. März 1893 heißt es u.a. "Löser alter Ordnung in Nulez durch Kompromiss der Gemeinde verfallen" 
Was die Berechtigung zum Erwerb von Lösern anbelangt, bestanden verschiedene Bestimmungen; so war z.B. eine Erblichkeit der Löser möglich. Ein Regulativ teilte die Löser in verschiedene Kategorien ein, da unterschiedliche Bodenqualitäten bestanden. 

Im Laufe der Zeit, in den Nachkriegsjahren, besonders aber mit dem immer grösser werdenden konjunkturellen Aufschwung, sank das Interesse an der wirtschaftlichen Selbstvorsorge, weshalb auch die Nachfrage nach Lösern abnahm. An einer Bürgergemeindeversammlung vom 30. Juni 1956 wurde denn auch einer Reorganisation des Löserwesens zugestimmt. Neben der Verpachtung von zusammengelegten Parzellen aus kleineren Lösern an die Landwirtschaft wurde auch Boden für Industrie- und Wohnbauten abgegeben sowie für sportliche Zwecke zur Verfügung gestellt. 

Dies zeigt, dass die Bürgergemeinde eine aktive Bodenpolitik betrieben hat und dies auch noch jetzt tut, welche immer auch auf die Interessen der ganzen Gemeinde abgestimmt ist. Man denke etwa an die Schaffung von Arbeitsplätzen. Erwähnt werden darf in diesem Zusammenhang auch die mannigfaltige Unterstützung, welche die Bürgergemeinde verschiedenen sozialen, kulturellen und sportlichen Organisationen zukommen lässt.

Seniorenzentrum Bongert

Die Bürgergemeinde Bonaduz vermietet im Rahmen des Betreuten Wohnens 2 ½ Zimmer- und 3 ½ Zimmerwohnungen. Als Mieterin/Mieter wohnen Sie in dieser Seniorenwohnung selbstständig. Sie haben jedoch die Gelegenheit, dank einem umfassenden Betreuungskonzept, individuelle Dienstleistungen und Hilfestellungen gemäss den Richtlinien zu beanspruchen.

Gebietsausscheidung

Nach Inkrafttreten des Bündner Gemeindegesetzes von 1974 blieben den Gemeinden zehn Jahre, um allfällige Unklarheiten bezüglich Bodenbesitz zu regeln und vorhandene Unstimmigkeiten zu klären. Diese Gebietsausscheidung zwischen den beiden Körperschaften wurde 1978 vorgenommen, wobei in einer Vereinbarung festgehalten wurde, dass das gesamte Nutzungsvermögen, also Alp, Weiden und Waldungen, endgültig in den Besitz der politischen Gemeinde übergehen sollten (davon ausgeschlossen waren die im Grundbuch eindeutig festgelegten Besitzungen). Allerdings besitzt die Bürgergemeinde das Zustimmungs- bzw. Verweigerungsrecht bei Verkauf, Verpfändung und dauernder Belastung.

Kulturstiftung Esther Irniger-Sievi

Im Juli 2006 wurde die Kulturstiftung Esther Irniger-Sievi gegründet. Die Stiftung hat die Aufgabe, das Gesamtwerk von Esther zu archivieren, zu erhalten. Zu diesem Zweck wurde eine Internetplattform erarbeitet. In der Bildergalerie sind z.Z. ca 800 Bilder aus verschiedenen Schaffensperioden zu sehen. Im Frühjahr 2007 wird das ganze Werk zugänglich sein.

Kontaktstellen

Bürgermeister

Beat Caluori
Telefon 081 632 80 30
E-Mail: info@buergergemeinde-bonaduz.ch