Informationen zum Coronavirus
15. Januar 2021
Aufhebung dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske an der Schule Bonaduz
Seit Schulbeginn 6. Januar 2021 ist ein Grossteil der Schülerinnen und Schüler der dringlichen Empfehlung, bis am Freitag, 15. Januar 2021 eine Maske zu tragen, gefolgt. Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung dieser Empfehlung.
In den letzten Tagen hatten wir glücklicherweise wenige kranke Kinder zu verzeichnen. Auch sind weder Quarantäne noch Isolation verfügt worden. Hoffen wir, dass es so bleibt.
Ab Montag, 18. Januar 2021 ist die dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske
aufgehoben.
Sollten Schülerinnen und Schüler weiterhin freiwillig eine Maske tragen wollen, ist das selbstverständlich möglich. Schutzmasken können nach wie vor in der Schule bezogen oder von zu Hause selber mitgebracht werden.
Sollten in einzelnen Klassen wiederum vermehrt Kinder krank werden, kommt die Schule nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt auf eine dringliche Empfehlung zurück.
14. Januar 2021
Bitte beachten Sie die vom Bundesrat erlassenen verstärkten Massnahmen gegen das Coronavirus.
Weitere Informationen finden Sie auch in den folgenden Dokumenten:
- Verordnung Bund: Verlängerung der geltenden Massnahmen
- Verordnung Bund: Weitere Massnahmenverschärfungen
- Medienmitteilung Bundesrat
08. Januar 2021
COVID-19; Diverse Fragen zu den Impfmöglichkeiten
Seit Beginn der Impfkampagne im Kanton Graubünden sind unsere Gemeinden verschiedentlich mit diesbezüglichen Fragen konfrontiert worden. Der GFS Regio der beiden Gemeinden bittet die Bevölkerung aber, sich mit entsprechenden Fragen oder Unklarheiten direkt an den jeweiligen Hausarzt / die jeweilige Hausärztin oder an das Gesundheitsamt Graubünden zu wenden.
05. Januar 2021
Dringliche Empfehlung zum Tragen einer Maske für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse beim Schulstart
In den Ferien und v.a. über die Festtage fanden vermehrt Treffen mit Verwandten und Bekannten statt, auch wenn in diesem Jahr sicher zurückhaltend.
Um eine Situation wie vor den Ferien mit Quarantäne und Fernunterricht vermeiden zu können, wird allen Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klasse der Schulen Bonaduz und Rhäzüns dringend empfohlen, vom 6. bis 15. Januar 2021 im Klassenzimmer eine Schutzmaske zu tragen. In dieser Zeit kann die Situation an der Schule neu beurteilt werden.
Falls es wiederum zu einem COVID-19-Ausbruch käme, würde das Tragen der Maske sehr wahrscheinlich vor der Quarantäne schützen. Beim Entscheid, ob eine Quarantäne verfügt wird, spielt das Tragen der Maske eine wichtige Rolle. Das heisst, wer eine Maske getragen hat, wird sehr wahrscheinlich nicht in Quarantäne müssen.
21. Dezember 2020
Quarantänepflicht für Einreisende
Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, müssen in Quarantäne. Die betroffenen Staaten und Gebiete sind auf einer Liste definiert.
Diese Liste wird aufgrund der epidemiologischen Lage regelmässig aktualisiert:
Quarantänepflicht für Einreisende
Falls Schülerinnen und Schüler nach den Weihnachtsferien aufgrund eines Aufenthaltes in Risikoländern nicht am Schulbetrieb teilnehmen dürfen, sind die Eltern für das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes selber verantwortlich. Es wird kein Homeschooling angeboten.
Wir bitten Sie, wenn immer möglich, auf Reisen ins Ausland – speziell in Risikogebiete – zu verzichten oder zumindest nach den Festtagen frühzeitig wieder in die Schweiz einzureisen. So kann die allfällige Quarantänezeit möglichst noch während den Schulferien angetreten werden.
16. Dezember 2020
Fernunterricht 5. und 6. Klasse Bonaduz
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen und konsequenter Umsetzung der Hygieneregeln haben uns leider in den letzten Tagen mehrere Meldungen von positiv getesteten Schülerinnen und Schülern erreicht. In Anbetracht dieser Entwicklung hat das kantonale Gesundheitsamt angeordnet, dass die 5. und 6. Klassen der Primarschule Bonaduz, ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zu den Weihnachtsferien in den Fernunterricht wechseln, um die Ansteckungsketten zu unterbrechen. Die anderen Primarschulklassen sowie der Kindergarten sind von dieser Massnahme nicht betroffen.
Schülerinnen und Schüler, welche keine Quarantäne- oder Isolationsanordnung durch das Gesundheitsamt erhalten haben, dürfen sich weiterhin frei bewegen.
Wir empfehlen dringend, dass Kontakte ausserhalb der Familie reduziert werden und sich Personen mit Symptomen testen lassen.
Wir danken der Bevölkerung für die Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie. Bleiben Sie gesund!
Elita Florin, Gemeindepräsidentin Bonaduz
Rico Caratsch, Stabschef GFS Regio Bonaduz-Rhäzüns
Marcel Bieler, Schulratspräsident Schule Bonaduz
Carlo Stecher, Schulleiter Schule Bonaduz
14. Dezember 2020
COVID-19; Ausbruchsuntersuchung OSBR
Im Zuge der Ausbruchsuntersuchung wurden am Donnerstag, 10.12.2020, rund 100 Oberstufenschüler sowie 50 Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal des Standortes Bonaduz auf Covid-19 getestet. Die Untersuchung ergab, dass ein symptomloser Schüler mit Covid-19 infiziert war. Momentan (Stand 11.12.2020) befinden sich insgesamt vier Schüler der Oberstufe in Isolation (= persönlich mit Covid19 infiziert) und acht Schüler der Oberstufe in Quarantäne (= enger Kontakt mit einer infizierten Person z.B. Freizeit/Familie).
Der Gemeindeführungsstab ist erfreut über die geringe Anzahl infizierter Personen sowohl bei Schülern als auch bei Lehrpersonen anlässlich des Ausbruchsuntersuchs. Eine grössere Anzahl vorhandener asymptomatischer Personen kann man nun anhand dieser Momentaufnahme ausschliessen.
Trotzdem schaut der Gemeindeführungsstab mit Sorge auf die Zeit nach den bevorstehenden Festtagen und die Schulferien. Eine Wiederholung der Situation wie nach den Herbstferien, wo mehrere nicht mehr nachvollziehbare Infektionsherde zu einer Schliessung der Oberstufe und einer Quarantäneauflage für rund 80 Schülerinnen und Schüler geführt haben, muss unbedingt vermieden werden. Sollten bei Wiederaufnahme des Unterrichts am 6. Januar erneut neue Infektionsfälle bei Schülern und/oder Lehrpersonen vorhanden sein oder auftreten, behält sich der Gemeindeführungsstab vor, nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Graubünden eine erneute Ausbruchsuntersuchung durchzuführen um anhand einer erneuten Momentaufnahme über das weitere Vorgehen befinden zu können.
Die Eltern werden ausdrücklich darum gebeten, im Zweifelsfalle und insbesondere bei Symptomen wie Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptomen die Kinder zu Hause zu behalten und einen Arzt zu konsultieren.
Der GFS Regio dankt der Bevölkerung für die Unterstützung bei der Bewältigung der Krise.
COVID-19; Schliessung der Gemeindeanlagen
Gestützt auf die neuesten Beschlüsse des Bundesrates hat der GFS Regio beschlossen, sämtliche Gemeindeanlagen für die Nutzung durch Vereine und Private per sofort und bis auf Weiteres zu schliessen. Davon nicht betroffen sind Trainingseinheiten für Kinder unter 16 Jahren.
Wir danken für euer Verständnis.
23. November 2020
COVID19 – Rückkehr zum Präsenzunterricht und Ausweitung der Massnahmen am OSBR
Alle Oberstufenklassen kehren ab Montag, 23.11.2020 zurück zum Präsenzunterricht gemäss regulärem Stundenplan. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, umfangreichen Quarantäne-Anordnungen durch das Gesundheitsamt für rund 80 Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sowie die komplette Umstellung auf Fernunterricht haben uns leider in den letzten Tagen weitere Meldungen von positiv getesteten Oberstufen-Schülern erreicht.
Die Rückkehr zum Präsenzunterricht wird von einer Reihe von flankierenden Massnahmen umgesetzt. Neben dem Bezug des neuen Schulhaus Furns, wo einerseits grössere Räume zur Verfügung stehen und eine räumlich bessere Trennung von der Primarschule möglich ist, werden auch technische Hilfsmittel wie z.B. CO2-Meldegeräte in den Schulzimmern eingesetzt. Weiter werden die Pausen gestaffelt und getrennt von der Primarschule organisiert. Sowohl die Lehrpersonen als auch die Schülerinnen und Schüler tragen auf dem gesamten Schulareal Masken, auch während des Unterrichts. Im Freien können die Schülerinnen und Schüler die Masken abnehmen, wenn sie den Abstand untereinander von mindestens 1.5 m einhalten.
Die Eltern werden ausdrücklich darum gebeten, im Zweifelsfalle und insbesondere bei Symptomen wie Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptomen die Kinder zu Hause zu behalten und einen Arzt zu konsultieren.
Der GFS Regio dankt der Bevölkerung für die Unterstützung bei der Bewältigung der Krise.
13. November 2020
Der GFSRegio hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, dass das Schulareal und auch die Spielplätze während den Unterrichtszeiten (ausgenommen Mittwochnachmittag und Wochenende), für den Aufenthalt von Dritten ab Montag, 16. November 2020 gesperrt ist. Der Durchgang ist erlaubt, es herrscht jedoch auf dem ganzen Areal Maskenpflicht. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für diese Massnahme.
11. November 2020
Leider sind am OSBR in den letzten Tagen mehrere weitere positive COVID-19 Fälle aufgetreten, was zur Folge hat, dass – nach Rücksprache mit dem kantonalen Gesundheitsamt – der Präsenzunterricht an der gesamten Oberstufe für die Dauer der Quarantäne eingestellt wird. Das Gesundheitsamt hat für die gesamte Oberstufe Fernunterreicht bis am 20. November 2020 verfügt. Vor diesem Hintergrund weist der GFS Regio die Bevölkerung und insbesondere die Erziehungsberechtigen ausdrücklich darauf hin, dass die Vorgaben des BAG betreffend Abstand und Hygiene auch für die Jugendlichen unbedingt zu befolgen sind.
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Symptome einer COVID-19 Infektion entwickeln, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder ein Spital zur Durchführung eines Tests. Häufig auftretende Symptome sind Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns. Seltenere Symptome sind Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie in unseren Gemeinden.
9. November 2020
OSBR / 4. Klasse Primarstufe
Über das vergangene Wochenende wurden in der Schule zwei weitere positive COVID-19 bestätigt. Ein / eine OSBR-Schüler / Schülerin ist erkrankt sowie ein Schüler / eine Schülerin der 4. Klasse. Die betroffenen SuS sind in Isolation resp. in der Quarantäne. Gemäss Absprache mit dem Kantonsarzt wird die 4. Klasse normal weitergeführt.
Den betroffenen Personen wünschen wir gute Besserung.
6. November 2020
Der Flyer zur Nachbarschaftshilfe des Frauenvereins Bonaduz wird gegen Ende nächster Woche in alle Haushaltungen verteilt.
Sie finden ihn auch hier:
Nachbarschaftshilfe Frauenverein Bonaduz
5. November 2020
Maskentragpflicht Sekundarstufe I
Finden Sie hier den Regierungsratsbeschluss des Kantons Graubünden bezüglich Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe I ab Montag, 9. November 2020 bis Dienstag, 22. Dezember 2020.
5. November 2020
3. Oberstufe Bonaduz-Rhäzüns
Liebe Bonaduzerinnen, liebe Bonaduzer
Am 4.11.2020 wurde der GFSRegio erneut über Coronafälle im OSBR informiert.
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Graubünden, im Namen des stellvertretenden Kantonsarztes müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass alle Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe Bonaduz-Rhäzüns ab sofort bis und mit Freitag, 13. November 2020 gemäss den gesetzlichen Vorgaben unter Quarantäne gestellt werden. Dies aufgrund der aktuellen Meldung von zwei positiven Covid-19 Fällen bei 3. OS Schülerinnen und Schülern.
Die Schülerinnen und Schüler der 3. Oberstufe müssen bis und mit 13.11.2020 zu Hause bleiben. Was sie im Rahmen der Quarantäne tun müssen, finden Sie in den Anweisungen des Bundes. Informationen dazu finden Sie unter www.gr.ch/coronavirus/care.
WICHTIG: Sollte Ihr Kind Symptome einer COVID-19 Infektion entwickeln, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder ein Spital zur Durchführung eines Tests. Häufig auftretende Symptome sind Fieber/Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruch- und/oder Geschmacksinns. Seltenere Symptome sind Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Symptome, Schnupfen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie in unseren Gemeinden.
Bleiben Sie gesund!
3. November 2020
OSBR
Liebe Bonaduzerinnen, liebe Bonaduzer
Wir müssen Sie leider informieren, dass bei zwei Lehrpersonen aus dem OSBR ein positives Corona Testresultat bestätigt wurde. Die beiden Lehrpersonen befinden sich in Isolation. Der GFSRegio B/R wurde am 2.11.2020 von der Schulbehörde darüber informiert. Zusammen mit dem Gesundheitsamt Graubünden sowie mit dem Kantonsarzt wurden die offenen Fragen zusammen mit der Schulleitung besprochen und das weitere Vorgehen erarbeitet.
Die betroffenen Klassen der Oberstufe müssen nicht in Quarantäne, dies auf Grund des guten Schutzkonzeptes mit Masken und Abstand. Der Schulbetrieb und Unterricht wird normal weitergehführt und findet gemäss Stundenplan statt. Sollten Schülerinnen oder Schüler symptomatisch werden, bitten wir Sie in Rücksprache mit dem Kinder-/Hausarzt, einen Test zu veranlassen.
Den betroffenen Lehrpersonen wünschen wir gute Besserung.
2. November 2020
Kindergarten Tschutli
Liebe Bonaduzerinnen, liebe Bonaduzer
Statistisch gesehen war es eine Frage der Zeit, bis es auch unsere Gemeinde im öffentlichen Bereich trifft. Der GFSRegio B/R wurde am Samstag, 31.10.2020, von der Schulbehörde Bonaduz über ein positives Testresultat bei einer Lehrperson informiert. Betroffen ist der Kindergarten 'Tschutli', welcher im Gemeindehaus, Gemeindesääli, untergebracht ist. Dies ist unter den Covid-Voraussetzungen als positiv zu betrachten, da die Klasse dadurch wenig Kontakt zu anderen Klassen hatte. Zusammen mit dem Gesundheitsamt Graubünden wurde die Situation erörtert, die offenen Fragen besprochen und das weitere Vorgehen gemeinsam erarbeitet.
Die betroffene Kindergartenklasse muss demnach nicht in Quarantäne. Der 5. Kindergarten 'Tschutli' wird ab morgen Dienstag, 03.11.2020 wieder normal, unter der Leitung einer stellvertretenden Lehrperson, weitergeführt.
31. Oktober 2020
HALLOWEEN – UND CORONA
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, bitten wir um Verzicht auf die traditionellen Hausbesuche und Halloweenpartys.
30. Oktober 2020
GFS Regio Bonaduz/Rhäzüns
Der Gemeindeführungsstab Regio Bonaduz/Rhäzüns hat seine Arbeit wieder aufgenommen.
29. Oktober 2020
25. Juni 2020
Auflösung GFS Regio
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat sich am 24. Juni 2020 zu einer weiteren Sitzung betreffend Covid 19 getroffen. Er hat die jüngsten Lockerungsschritte des Bundes und die aktuelle Situation in den beiden Gemeinden diskutiert. Dabei hat er beschlossen, dass der GFS Regio per sofort aufgelöst werden kann. Im Herbst 2020 wird er noch eine Abschlusssitzung durchführen, an welcher die gemachten Erfahrungen ausgetauscht und Schlussfolgerungen für allfällige künftige Einsätze und Krisen gezogen werden können.
Ab sofort finden Sie die weiteren Mitteilungen betreffend Corona auf der Homepage Bonaduz unter Aktuelles.
5. Juni 2020
Weitere Öffnung der Gemeindeanlagen
Es freut uns sehr, dass wir Ihnen heute mitteilen können, dass der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns an seiner gestrigen Sitzung – den Empfehlungen von Bund und Kanton folgend - beschlossen hat, die Gemeindeanlagen wieder für den normalen Betrieb gemäss bekanntem Belegungsplan zu öffnen. Diese Öffnung gilt ab Montag, 8. Juni 2020.
Die Aussenanlagen sind bereits ab dem 6. Juni 2020 wieder normal geöffnet. Selbstverständlich sind die Hygienemassnahmen, die Schutzkonzepte der Verbände sowie die Rückverfolgbarkeit der Kontakte weiterhin zu befolgen.
Das Blockhaus und die Waldhütte Tarmuz können ab dem 6. Juni 2020 wieder normal gebucht und genutzt werden, wobei auch hier die Rückverfolgbarkeit der Kontakte durch den Organisator gewährleistet werden muss. Die Kontaktlisten sind aufzubewahren und den zuständigen Behörden bei Bedarf abzugeben.
Für den Lag Bonaduz gilt ab 6. Juni 2020 die Benutzung gemäss Polizeigesetz der Gemeinde.
Von der Öffnung ausgenommen sind vorerst noch die alte Turnhalle in Bonaduz und der Gemeindesaal in Rhäzüns. Diese beiden Räume müssen verschiedenen Gremien (GFS Regio, Schule) weiterhin als Sitzungsräume zur Verfügung stehen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
29. Mai 2020
Lockerung der Massnahmen
Versammlungsräumlichkeiten
Bekanntlich hat der Bundesrat erneut verschiedene Lockerungsmassnahmen beschlossen, diese betreffen u.a. auch die Vorgaben betreffend Versammlungsverbot.
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat beschlossen, dass die Gemeindeanlagen weiterhin geschlossen bleiben, um die Kapazitäten des Reinigungspersonals betreffend die strengen Hygieneauflagen für den Schulbetrieb (mehrmals tägliche Desinfektion der Räumlichkeiten etc.) nicht überzustrapazieren.
Um den Vereinen die Abhaltung von Proben, Versammlungen etc. dennoch zu ermöglichen, wurde beschlossen, den Vereinen aus beiden Gemeinden ab dem 06. Juni 2020 die Mehrzweckanlage Truppenunterkunft Kohlplatz in Bonaduz zur Verfügung zu stellen. In der Anlage stehe drei Räume zur Verfügung (Raumprogramm vgl. weiter unten). Interessierte Vereine werden gebeten, sich direkt an den Bereichsleiter Liegenschaften, Kurt Finschi, zu wenden (Kontaktangaben).
Selbstverständlich müssen auch hier die nötigen Abstands- und Hygienemassnahmen eingehalten werden.
Raumprogramm Mehrzweckanlage
- EG Speise-/Theoriesaal 132 m2 (unter Einhaltung 2m Abstands-Regel maximal 33 Personen, mit Schutzmasken 120 Personen (Maximalzahl Bestuhlung), Beamer und Leinwand vorhanden, Saal rollstuhlgängig)
- OG kleiner Raum 39 m2 (kein Beamer)
- OG grosser Raum 75 m2 (kein Beamer)
Parkplatz im Norden des Hauses ca. 10 bis 15 PW (Fahrverbot gilt für "Mieter" der Liegenschaft nicht)
Parkplatz Ostseite (unmittelbar am Gebäude ca. 4 Fahrzeuge, von Vorteil für gehbehinderte da auf gleicher Höhe wie Saal)
Parkplatz Kohlplatz (ca. 200 m entfernt Richtung Versam für weitere 20 – 30 PWs)
5. Mai 2020
Vorläufig keine Öffnung der Gemeindeliegenschaften und -anlagen
Bekanntlich hat der Bund erfreulicherweise diverse Lockerungsmassnahmen beschlossen.
Darunter gehören einerseits die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes per 11. Mai 2020 sowie gewisse Lockerungen des Vereins- bzw. Sportlebens.
Insbesondere die Wiederaufnahme des Schulbetriebes und die damit zusammenhängenden Auflagen hinsichtlich Desinfektion, Hygiene etc. wird zur Folge haben, dass das Reinigungspersonal in den kommenden Wochen stark ausgelastet sein wird. Ein zusätzlicher erhöhter Reinigungsaufwand der übrigen Gemeindeliegenschaften und
-anlagen im Falle einer Öffnung für die Vereine wäre kaum zu bewältigen.
Aus diesem Grund hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns an seiner Sitzung vom 1. Mai 2020 beschlossen, die Gemeindeliegenschaften und -anlagen weiterhin geschlossen zu halten bzw. auch für neu zulässige Vereinsaktivitäten (z.B. Breitensport ohne Körperkontakt, max. 5er-Gruppen) nicht zu öffnen.
Dieser Beschluss bleibt mindestens bis am 9. Juni 2020 gültig.
Für die Zeit nach dem 9. Juni wird nach Kenntnisnahme der dannzumal gültigen Vorgaben von Bund und Kanton sowie der Situation in den beiden Gemeinden entschieden.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
28. April 2020
Aufhebung der Sperrung der Spielplätze in den Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns
Der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns hat aufgrund der ersten Lockerung der Massnahmen durch den Bundesrat beschlossen, die Spielplätze in beiden Gemeinden ab dem 28. April 2020 wieder zu öffnen (Ausnahme Spielplatz Blockhütte Bonaduz).
Selbstverständlich bleiben die Vorgaben betreffend Anzahl Personen sowie Abstand gültig.
Die übrigen Gemeindeliegenschaften und Anlagen bleiben weiterhin gesperrt.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
27. April 2020
Schrittweise Lockerung der Massnahmen
22. April 2020
Sisitierung der Schiesspflicht
Aufgrund der aktuell nicht vorhersehbaren Entwicklung und möglichen Durchführungsproblemen hat der Chef der Armee, KKdt Thomas Süssli, in Absprache mit dem Schweizer Schiesssportverband (SSV) für die Schweizer Armee folgenden Entscheid getroffen: Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wird sistiert.
Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht zwingend schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.
Weitere Informationen auf www.armee.ch/sat
1. April 2020
Fristenstillstand bei kantonalen Initiativ- und Referendumsbegehren sowie bei Volksbegehren in Gemeinden, Gemeindeverbänden und Regionen
Finden Sie hier den Regierungsratsbeschluss des Kantons Graubünden bezüglich Fristenstillstand bei kantonalen Initiativ- und Referendumsbegehren sowie bei Volksbegehren in Gemeinden, Gemeindeverbänden und Regionen.
26. März 2020
Empfehlungen des Bundes zur Abfallentsorgung im Zusammenhang mit dem
Coronavirus
- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist.
Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden - Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten
- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden
- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt.
Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der Gemeinde ausgestattet - Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Haushaltkehricht entsorgt
- In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Wir danken für das Verständnis und die Zusammenarbeit.
25. März 2020
Generelles Feuerverbot im Freien
Mit Beschluss vom 24. März 2020 (Nr. 235) hat die Regierung des Kantons Graubünden folgendes beschlossen:
- Auf dem ganzen Kantonsgebiet gilt ab dem 25. März 2020 bis auf Widerruf ein generelles Feuerverbot.
Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum, sofern ein Waldabstand von 50 m eingehalten werden kann.
- Die Einhaltung des Feuerverbots obliegt den Gemeinden, der Kantonspolizei, und dem Forstdienst.
- Unter das Feuerverbot fallen auch alle bewilligten Feuerstellen. Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Feuerstellen entsprechend gekennzeichnet sind.
Gesamterneuerungswahlen / Gemeindeversammlung
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Gemeindevorstand beschlossen:
- Die Gesamterneuerungswahlen vom 17. Mai 2020 finden nicht statt. Das Verschiebungsdatum wird später bekanntgegeben.
- Die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2020 findet nicht statt. Das Verschiebungsdatum wird später bekannt gegeben.
Angebotsreduktion öffentlicher Verkehr
Aufgrund der ausserordentlichen Lage durch das Coronavirus gilt ab 26. März 2020 ein Übergangsfahrplan.
Dadurch soll so lange als möglich ein Grundangebot bestehen.
Wir bitten Sie, sich bei den jeweiligen Online-Fahrplänen der ÖV-Anbietern zu informieren. Diese werden jeweils am spätestens am Vortag um 20.00 Uhr aktualisiert.
Gelangen Sie hier zudem zu den aktuellsten Informationen:
- https://churbus.ch/coronavirus
- https://www.rhb.ch/de/news-events/information-coronavirus
- https://www.sbb.ch/de/
-
https://www.postauto.ch/de/coronavirus
23. März 2020
Coronavirus (COVID-19), Erfassung des Fachpersonals aus dem Pflegebereich
Die Bündner Regierung hat beschlossen, dass alle Personen, welche einen Beruf aus dem Pflegebereich erlernt haben, jedoch nicht auf diesem Beruf tätig sind und nicht der Risikogruppe angehören, sich melden müssen.
Dazu ist auf der Internetseite www.gr.ch/coronavirus unter «Graubünden HILFT» ein Meldeformular aufgeschaltet.
Die Regierung spricht dem Pflegepersonal aber auch einen grossen Dank aus.
Wie kann ich helfen - Flyer
Sie wollen Hilfe leisten für betroffene oder gefährdete Personen, für medizinisches Personal,
für Pflegefachpersonen oder für Einsatzkräfte? - Vielen Dank!
Entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer praktische Tipps und Anweisungen.
Um die Grafik zu vergrössern, klicken Sie einfach auf das Bild.
Nachbarschaftshilfe Bonaduz
Sie möchten Nachbarschaftshilfe in Bonaduz leisten? - Vielen Dank.
Finden Sie hier alle weiteren Informationen dazu: Flyer Nachbarschaftshilfe Bonaduz
17. März 2020
Schliessung der Gemeindeverwaltungen Bonaduz und Rhäzüns ab sofort
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise hat der GFS Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns beschlossen, die Schalter der Gemeindeverwaltungen per sofort und bis auf Weiteres zu schliessen. Damit soll ein Beitrag zur Vermeidung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus geleistet werden. Selbstverständlich stehen die Dienstleistungen der Gemeinden der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung. An Stelle einer Schaltervorsprache bitten wir Sie, sich telefonisch oder über die übrigen bekannten Kanäle (Homepage, E-Mail) an die Gemeinde zu wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Sperrung der Spielplätze in den Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns
Wie bereits mitgeteilt, sind sämtliche Gemeindeliegenschaften und Gemeindeanlagen ab sofort für die Benutzung gesperrt. Dazu gehören auch die Spielplätze. Die Sperrung soll helfen, Menschenansammlungen zu verhindern und somit die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Danke für Ihre Mithilfe und für das Verständnis.
Kommunikation zu den Massnahmen und Aktuelles zum Corona-Virus
Ab sofort werden sämtliche Informationen auf den Homepages der beiden Gemeinden laufend aktualisiert. Aufgrund der grossen Dynamik in Bezug auf die getroffenen Massnahmen von Bund und Kanton verzichten wir auf die Publikation in der Ruinaulta.
16. März 2020
Geltende Massnahmen Kanton Graubünden
Entnehmen Sie aus der untenstehenden Grafik die geltenden Massnahmen des Kantons Graubünden.
Um die Grafik zu vergrössern, klicken Sie einfach auf das Bild.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.gr.ch/coronavirus
14. März 2020
Regierungsratsbeschluss Nr. 179 vom 13. März 2020
Aufgrund des Regierungsratsbeschlusses vom 13. März 2020 (siehe rechts) hat der Gemeindeführungsstab Regio der beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns beschlossen, sämtliche Gemeindeliegenschaften und Gemeindeanlagen für alle Anlässe und Aktivitäten, ab sofort bis zum 30. April 2020, 24.00 Uhr, zu schliessen. Im Übrigen gelten noch folgende, durch die Regierung des Kantons Graubünden erlassenen Massnahmen:
Ab Samstag, 14.3.2020, 08.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
- Alle Vereinsaktivitäten wie Sportanlässe, Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings, Proben usw. sind untersagt.
- Öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen, welche nicht unter die vorgenannten Bestimmungen fallen, sind verboten. Die zuständige kantonale Behörde kann Veranstaltungen ausnahmsweise zulassen, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten, beispielsweise Veranstaltungen zur Ausübung politischer Rechte.
- Religiöse Anlässe mit mehr als 50 Personen sind untersagt.
- Der Besuch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und anderen Betreuungsinstitutionen ist untersagt. Über Ausnahmen (Besuche für Patienten in ausserordentlichen Situationen: Eltern von Kindern, Partner von Gebärenden sowie nahe Angehörige von sterbenden Menschen oder unterstützungsbedürftigen Patienten) entscheidet die Institution.
- Bei allen anderen Veranstaltungen und in allen Einkaufsgeschäften sind die Verantwortlichen aufgefordert, für die Einhaltung der Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz zu sorgen.
Ab Samstag, 14.3.2020, 17.00 Uhr, vorerst bis 30. April 2020, 24.00 Uhr gelten:
- Sämtliche Unterhaltungsstätten wie Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars,
Nacht-, Erotikclubs usw. haben den Betrieb einzustellen. - Hotel- und Restaurantbetrieben, mit Ausnahme der vorgängig genannten Unterhaltungsstätten und / oder Betriebsteilen, ist es gestattet, ihren Betrieb unter folgenden Bedingungen weiterzuführen:
- Gewährleistung der erhöhten Hygienestandards und der nötigen sozialen Distanz;
- keine Selbstbedienung;
- Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1 Meter zwischen den Tischen;
- Gewährleistung einer Mindestfläche von 4 Quadratmetern der bewirtschafteten Fläche pro anwesendem Gast oder maximal 50 anwesende Gäste.
Die Kontrolle über die Einhaltung der obigen Massnahmen obliegt den Gemeinden und wird durch die Gemeindepolizeidienste vollzogen.
Die Regierung empfiehlt der Bevölkerung dringend, die Regeln der Hygiene und der sozialen Distanz in zwischenmenschlichen Beziehungen strikte einzuhalten, insbesondere gegenüber Menschen über 65 Jahren und für Gruppen, die als gefährdet eingestuft sind. Personen über 65 Jahren und Angehörigen von Gruppen, die als gefährdet eingestuft sind und daher besonders dem Risiko schwerwiegender Komplikationen ausgesetzt sind, die ihr Leben gefährden können, wird dringend davon abgeraten:
- Kinder und Jugendliche zu betreuen;
- an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen teilzunehmen;
- öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Unsere Gemeindeverwaltungen und der Werkhof Ratiras bleiben weiterhin geöffnet.
Wir appellieren an die Solidarität und danken Ihnen für das Verständnis und für die Mithilfe.
Bonaduz / Rhäzüns, 14. März 2020 im Auftrag des Gemeindeführungsstabs Regio
6. März 2020
GFSRegio Bonaduz und Rhäzüns
Auf Grund der aktuellen Situation haben sich die beiden Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns zu einem
gemeinsamen Gemeindeführungsstab GFSRegio organisiert.
Die personelle Zusammensetzung sieht wie folgt aus:
Der GFSRegio ist in Kontakt mit dem Kanton und beurteilt die Situation laufend. Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Homepage der Gemeinden Bonaduz und Rhäzüns.
Stabschef | Rico Caratsch | Stv. Aldo Spadin |
Kommunikation | Elita Florin-Caluori | Stv. Reto Loepfe |
Logistik | Andreas Weber | Stv. Dominik Mannhart |
Werke | Markus Caluori | Stv. Kurt Finschi |
Feuerwehr | Alex Stuppan | Stv. Daniel Stoffel / Samariterverein |
Führungsunterstützung | Daniel Naef | Stv. Adriano Jenal |
- Aktuelle Lage Kanton Graubünden
- Aktuelle Lage Schweizerische Eidgenossenschaft
- Verhaltenshinweise
- Kommunikationsstelle Kanton Graubünden
- So schützen wir uns
- Schrittweise Lockerung der Massnahmen
- Regierungsratsbeschluss Nr. 179 vom 13. März 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 180 vom 15. März 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 235 vom 24. März 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 248 vom 31. März 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 449 vom 26. Mai 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 898 vom 29. Oktober 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 913 vom 4. November 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1'018 vom 2. Dezember 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1'019 vom 2. Dezember 2020
- Regierungsratsbeschluss Nr. 1'129 vom 21. Dezember 2020