Allgemeines
Miete von Gemeindeanlagen
Auflagen für die Benützung von Gemeindelokalitäten allgemein
Auflagen für die Benützung des Gemeindehaussaales "Säli"
Auflagen für die Benützung des Bahnhöfli
Auflagen für die Benützung des Jugendraumes
Auflagen für die Benützung des Mehrzweckgebäudes
Beschrieb MZG
Gebührenordnung
Suchtmittelfreies Areal
Gesuchsformulare
Jugendraum
Für die Vermietung des Jugendraumes ist Frau Manuela Hintermann zuständig. Bitte nehmen Sie mit ihr Kontakt auf:
Manuela Hintermann
Telefon 078 640 14 70
E-Mail: blockhaus@gmx.ch