Öffentliche Mitwirkungsauflage Gesamtrevision Ortsplanung (Teil 2) mit Anhörung Abgrenzung Biotope von nationaler Bedeutung
In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage der Gesamtrevision der Ortsplanung statt.
Auflageakten:
Baugesetz
Synoptische Darstellung Baugesetz
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Ausschnitt Dorf, 1:2'500
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan Ausschnitt Landschaft 1:10'000
Genereller Erschliessungsplan Ausschnitt Dorf 1:2'500
Genereller Erschliessungsplan Ausschnitt Landschaft 1:10'000
Planungs- und Mitwirkungsbericht
Beilage 07 Vorprüfungsexemplar 2021
Beilage 07 Schutzzonenreglement
Beilage 07 SZ-Plan 2021
Beilage 08 Inventarliste Denkmalpflege
Beilage 09 Plan 1 Umzonungen
Beilage 09 Plan 2 Umzonungen
Beilage 09 Plan 3 Umzonungen
Anhang zum Panungs- und Mitwirkungsbericht
Auflagefrist:
vom 15. November 2024 bis 31. Dezember 2024
Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Bonaduz, Hauptstrasse 25, 7402 Bonaduz während der ordentlichen Öffnungszeiten.
Die Unterlagen können auch hier ab 15. November 2024 heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zur Ortsplanung einreichen.
In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Naturschutzzonen und Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne der betreffenden Schutzverordnungen des Bundes.