Parkieren und Campieren in der Gemeinde Bonaduz
In Bonaduz dürfen Motorfahrzeuge auf öffentlichen Flächen, Strassen und Wegen nur an signalisierten und von der Gemeinde ausdrücklich zugelassenen Stellen abgestellt werden. Im Siedlungsgebiet gilt ein generelles Parkverbot auf öffentlichem Grund.
Im gesamten Gemeindegebiet Bonaduz ist das Campieren und Zelten untersagt. Ausnahmen gelten ausschliesslich für entsprechend von der Gemeinde gekennzeichnete Plätze.
Nachtcamping ist auf dem Parkplatz Ziavi gemäss den vor Ort signalisierten Bestimmungen gestattet.
Gebührenpflicht
Auf signalisierten, gebührenpflichtigen Parkplätzen dürfen Motorfahrzeuge nur gegen Entrichtung der Gebühr gemäss den auf den Parkuhren und Signalisationen angegebenen Bestimmungen oder mit einer gültigen Parkbewilligung abgestellt werden.
Das Nachtcamping ist gebührenpflichtig.
Für die Bezahlung der Parkgebühren stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld: bei Parkuhren an stark frequentierten Standorten Akzeptierte Münzen CHF: ab 10 Rp.
(Erfassung über Eingabe des Kontrollschildes) - Apps: Twint, Parkingpay und easypark (Zonennummer und QR-Codes zur elektronischen Zahlung sind an den jeweiligen Standorten auf Signalen oder seitlich an der Parkuhr angebracht)
Gebühren
Zone Nr. 1 bis Zone Nr. 6 (Tarifzone A)
Täglich 00:00 – 24:00 Uhr,
30 Minuten gratis,
jede weitere Stunde CHF 1.00
Parkuhr / App auch für Gratiszeit bedienen.
Besondere Bestimmungen gemäss Signalisation vor Ort beachten.
Zone Nr. 7: Nachtcamping Ziavi
Parkieren gebührenfrei
Nachtcamping gegen Gebühr
CHF 15.00 pro Nacht
max. 2 Nächte in Folge
Mitarbeitende der Gemeinde Bonaduz, einschliesslich der Schule Bonaduz, des Oberstufen-Schulverbandes Bonaduz-Rhäzüns sowie der angeschlossenen Gemeindebetriebe, können kostenpflichtige, digitale Parkbewilligungen beantragen.
Rechtliches
Eine Rückerstattung bereits bezahlter Parkgebühren ist ausgeschlossen.
Parkbewilligungen sind nur auf den Parkierungsflächen der hinterlegten Zonen gültig. Eine Rückerstattung der bereits erworbenen Parkbewilligung ist ausgeschlossen.
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz auf öffentlichem Grund.

